Volltext : Wilfing, Ferdinand: Grundzüge zur Regulirung des österr. Gewerbewesens

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wird,  durch  eigene  Geldmittel  sich  frei  und  selbstständig  zu  bewegen ¬
  und  auf  fernere  Aushilfen  gänzlich  zu  verzichten.
Manchem  braven  betriebsamen  Tischler  ermangelt  es  nicht
an  kaufrechtfertigen  Waaren;  allein  die  Bezahlung  fällig  gewordener ¬
  Wechsel  und  andere  unverschiebliche  Auslagen  haben,  so
zu  sagen,  seine  letzte  Baarschaft  absorbirt,  die  für  verka  ufte  Einrichtungsstücke ¬
  zugesagten  ratenweisen  Zahlungen  werden  ungeachtet ¬
  der  dringlichsten  Anforderungen  nicht  eingehalten,
und  als  ob  sich  alles  Mißgeschick  gegen  ihn  verschworen
hätte,  werden  die  ihm  in  Aussicht  gestellten  Heirathsausstattungen
und  die  damit  angehoffte  Baarzahlung  des  zu  liefernden  Meublements ¬
  plötzlich  verschoben,  und  doch  rückt  der  Tag  der  bevorstehenden ¬
  Miethzinszahlung  mit  jeder  Stunde  näher  heran!  Um
in  den  Augen  der  oft  zu  bedächtlichen  Hausinhaber  nicht  in
Mißkredit  zu  kommen  und  sich  nicht  der  Gefahr  einer  allfälligen
Kündigung  seiner  sonst  im  guten  Rufe  stehenden  Werkstätte  auszusetzen, ¬
  bleibt  ihm  in  Ermanglung  eines  der  gewerbtreibenden
Mittelklasse  zugängigen  Kreditinstitutes  nichts  anderes  übrig,  als
zu  gewinnsüchtigen  Zwischenhändlern  seine  Zuflucht  zu  nehmen
und  Möbeln  der  elegantesten  Art  bis  zum  Belange  des  zu  berichtigenden ¬
  Zinsbetrages  oft  zu  so  gedrückten  Preisen  hintanzugeben,
daß  der  ihm  hiedurch  zugehende  Verlust  durch  die  angestrengteste
Arbeit  von  mehreren  Monaten  nicht  vollständig  hereingebracht
werden  kann.
Mancher  Drechsler  hat  vorräthige  Waaren  im  Ueberfluß, ¬
  findet  für  selbe  jedoch  vor  eintretender  Saison  keinen  befriedigenden ¬
  Absatz;  auch  stände  ihm  das  immer  seltner  werdende
Glück  zu  Gebote,  in  seinem  Atelier  eben  mehrere  äußerst  geschickte ¬
  und  kunstfertig  eingeübte  Gesellen  in  Arbeit  verdungen
zu  haben;  allein  da  es  ihm  an  den  zur  Beischaffung  eines  größeren ¬
  Materialvorrathes  erforderlichen  Geldmitteln  mangelt,  so
steht  er  sich  nothgedrungen,  dieselben  zu  verabschieden.
            
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