Volltext : Wilfing, Ferdinand: Grundzüge zur Regulirung des österr. Gewerbewesens

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haupt  Alles  zu  erzeugen  und  zu  fördern,  was  nur  immer  das
menschliche  Bedürfniß  befriedigen  kann.
Auch  die  Merkantilgewerbe  zerfallen  in  zwei  Abtheilungen, ¬
  nämlich
A)  in  den  Handel  en  gros  und
B)  in  den  Klein-  oder  Detailhandel;  beide  Klassen
bilden  die  unzertrennlichen  Gefährten  der  Gesammtheit  von  Produzenten; ¬
  sie  sind  mit  rastlosem  Sinnen  und  Streben  darauf
bedacht,  eben  so  sehr  das  von  letzteren  zu  verarbeitende  Rohmateriale ¬
  aus  weiter,  oft  unbekannter  Ferne  um  jeden  Preis
herbeizuschaffen,  als  auch  für  die  Produkte  der  Natur,  sowie
für  die  gewerblichen  Fabrikate  jeder  Art  gewinnbringende  Absatzwege ¬
  auszumitteln  und  offen  zu  halten,  und  sie  sind  es,  welche
das  mächtigste  Element  der  produktiven  Thätigkeit  „das  Geld"
nach  allen  Richtungen  hin  in  unausgesetzter  Zirkulation  zu  erhalten ¬
  und  im  ergiebigen  Maße  der  gewerblichen  Industrie  rechtzeitig ¬
  zufließen  zu  machen  haben.
Erstes  Hauptstück.
Von  den  Produktiv=Gewerben,  und  zwar:
A)  Von  dem  Fabriksbetriebe.
39.
Sowie  unter  den  Handeltreibenden  mit  Rücksicht
auf  Fond  und  Intelligenz  und  die  hiedurch  ermöglichte  Effektuirung ¬
  belangreicherer  Handelsgeschäfte  den  Großhändlern
der  erste  Rang  angewiesen  ist,  auf  gleiche  Weise  stehen  auch  die
landesbefugten  Fabrikanten  unter  allen  gewerblichen
Industriellen  oben  an;  ihr  Geschäftsbetrieb,  schon  ursprünglich
            
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