Volltext : Wilfing, Ferdinand: Grundzüge zur Regulirung des österr. Gewerbewesens

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12.  Alle  bei  dem  früher  bestandenen  Zunft-  und  Kastensysteme ¬
  sich  eingeschlichenen  Mißbräuche  wären,  wo  selbe  hie  und
da  allenfalls  noch  in  Uebung  sind,  gänzlich  abzustellen,  und  es
wären  hiefür  insbesondere  die  dabei  häufig  betheiligten  Herbergsväter ¬
  strenge  verantwortlich  zu  machen;  mit  der  größten  Strenge
wäre  jedoch  gegen  diejenigen  vorzugehen,  welche  ihre  Mitgesellen
gegen  ihre  Arbeitsgeber  aufzuwiegeln  und  zu  maßlosen  Anforderungen ¬
  zu  bestimmen  suchen.  Deren  strenge  Bestrafung  und
zwangsweise  Entfernung  vom  hiesigen  Platze  erscheint  um  so  dringender ¬
  geboten,  als  durch  sie  die  Bande  der  Subordination  gelöst ¬
  und  durch  ihr  geheimes  und  offenes  schlechtes  Wirken  alle
besseren  Anstrebungen  paralysirt  werden.
13.  Nicht  minder  wären  aber  auch  die  Gewerbetreibenden ¬
  selbst,  welche  es  nicht  unter  ihrer  Würde  halten,  ihren
Geschäftsgenossen  brauchbare  Gesellen  abzureden  und  an  sich  zu
bringen,  und  durch  sie  von  den  Fabriks-  und  Gewerbsgeheimnissen ¬
  der  ersteren  unterrichtet  zu  werden,  oder  dieselben  wohl
gar  zu  Musterdiebstählen  zu  verleiten  und  hieraus  sich  unrechtmäßigen ¬
  Vortheil  anzueignen,  um  so  mehr  mit  aller  Strenge  zu
ahnden,  als  sie  die  ihnen  obliegende  heilige  Pflicht,  ihrem
untergeordneten  Personale  durch  Rath  und  That  als  Muster
vorzuleuchten,  mit  Füßen  treten.
14.  Endlich  wäre  keinem  Meister  zu  gestatten,  Gesellen ¬
  außer  der  Werkstätte  mit  Arbeit  zu  verlegen,  weil  hiedurch
der  Gewerbstörerei  Thür  und  Thor  geöffnet  und  durchaus  nicht
verhindert  werden  könnte,  daß  sie  nebenbei  auch  auf  eigene
Rechnung  arbeiten  und  hiebei  auch  mehrere  Gehilfen  verwenden,
mithin  unbefugt  und  unbesteuert  ein  selbstständiges  Gewerbe  betreiben. ¬

Um  indessen  in  jene  Fabrikationszweige  nicht  störend  einzugreifen, ¬
  wo  bei  einer  größeren  Ausbreitung  die  Werkstühle
und  die  damit  in  unzertrennlicher  Verbindung  stehenden  Vorrich¬
            
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