fullscreen : Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 52 (1908))

12.22. Kohler-Posener, Die Rechtseinheit. Band II

12.23. Laband, Direkte Reichssteuern

Laband, Direkte Reichssteuern.

735

gegenüber Kaiser und Reich zu prüfen. Das Studium der anregenden
Arbeit erneut den Eindruck, daß das Deutsche Verfassungswerk vom
theoretischen Staatsrechtler nicht ganz genügend prädiziert wird. Es
spottet eben in vielen Stücken juristischer Auseinanderlegung und will
sich trotz heißen Bemühens des Theoretikers keiner seiner fein gearbeiteten
Definitionen unterordnen, aus allen Schubladen des Systems quillt es
immer wieder heraus. Was sich aber für die staatsrechtliche Theorie
der Kontingentsarmee gegen die Theorie des Reichsheers ins Feld
führen läßt, hat Vers., dessen Forschungsergebnisse mit denjenigen
Labands im wesentlichen übereinstimmen, anschaulich und mit juristischer
Konsequenz aufgeführt. Daß sich die Reichsarmee geschlagen geben
wird, glaube ich allerdings nicht, aber den Kontingentsherren ist jeden-
falls ein achtungswerter und juristisch gut bewaffneter Bundesgenosse
erstanden. Paul Kaestner.

76.
Direkte Keichssteuern. Ein Beitrag zum Staatsrechte des Deutschen Reichs.
Von Dr. Paul Laband, Professor in Straßburg. Berlin 1908. Otto
Liebmann. (M. 0,80.)
Laband stellt außerordentlich anschaulich die verfassungsrechtlichen
«Grundlagen des Reichshaushalts dar. Er schildert in klarer, gemein-
verständlicher Auseinandersetzung die staatsrechtlichen Zusammenhänge
zwischen der Finanzwirtschaft des Reichs und derjenigen der Einzel-
staaten, erörtert Wesen und etwaige Wandelbarkeit der Matrikularbeiträge
und setzt insbesondere die Wirkungen auseinander, welche eine Durch-
führung der verschiedenen, neuerdings so lebhaft erörterten Vorschläge
uir Durchführung der als notwendig erkannten Reichsfinanzreform auf
die staatsrechtliche Entwickelung der Einzelstaaten und ihr Verhältnis
nun Reiche zeitigen müßten. Als den aus praktischen staatsrechtlichen
Erwägungen allein gangbaren Weg empfiehlt er den Ausbau des in-
direkten Steuersystems zugunsten des Reichs und daneben die völlige
Überlassung der Erbschaftssteuer durch die Einzelstaaten an das Reich.
Tie Darlegungen des Verf. stehen über einem der Klärung solcher
nationalen Fragen wenig dienlichen Parteistandpunkt und können zur
allgemeinen Aufklärung empfohlen werden, weil sie praktisch erreichbare
und anscheinend auch von der Reichsregierung erstrebte Ziele hinstellen.
Paul Kaestner.

77.
Lie Pechtseinheit. Sammlung von Monographien auf dem Gebiete des
Landesrechts und der vergleichenden Rechtswissenschaft. Herausgegeben
von Geh. Justizrat Prof. vr. Zosef Köhler und Gerichtsasfesfor Dr.
Paul Posener. Bd. II. Eriverbsbrschräukungen juristischer Per-
sonen nach deutschem Reichs- und Landes-Privatrecht. Mit besonderer
Rücksicht auf die Beschränkungen des unentgeltlichen Erwerbes. Von
I)r. jur. G. A. E. Bog eng. Berlin und Leipzig 1908 I)r. Walther
Rothschild. (M. 4,—.)

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