Volltext : Paulsen, Paul Detlev Christian: Lehrbuch des Privat-Rechts in den Herzogthümern Schleswig und Holstein

Vorrede.
Die  naͤchste  Veranlassung  der  Abfassung  und  Herausgabe ¬
  des  vorliegenden  Lehrbuches  sind  die  Vorlesungen,
welche  ich,  seit  meiner  Anstellung  bey  der  hiesigen  Universität, ¬
  jährlich  über  das  schleswig-holsteinische  Privat-Recht
gehalten  habe.  Es  mußte  mir  hierbey  bald  fühlbar
werden,  daß  ich  meinen  Zuhoͤrern  mehr  wuͤrde  seyn  koͤnnen,
sowohl  faͤr  ihre  rechtswissenschaftliche  Bildung  uͤberhaupt,
als  auch  insbesondere  fur  das  tiefere  Eindringen  in  das
Recht  des  Vaterlandes,  das  grüͤndlichere  Auffassen  seiner
Eigenthuͤmlichkeiten,  und  die  Loͤsung  so  mancher  durch  diese
hervorgerufener  Rechtsfragen:  wenn  die  Zeit  zur  Aufzeichnung ¬
  der  Hauptgrundsaͤtze,  der  Gesetzstellen  und  der
Literatur,  durch  gedruckte  Mittheilung  derselben,  gespart
werden  koͤnnte.  Zugleich  ist  hierdurch  die  füͤr  das  Studium ¬
  so  wichtige  Möglichkeit  der  Vorbereitung  gegeben;
für  welche  ich  die,  namentlich  als  erste  Versuche  der
Darstellung  unseres  Rechts,  an  so  manchen  Mängeln
leidenden  Schraderschen  Schriften,  die  jetzt  auch  zum
großen  Theile  veraltet  sind,  meinen  Zuhörern  nicht  empfehlen ¬
  konnte.
Ich  habe  aber  Grund  anzunehmen,  daß  das  Bedürfniß ¬
  einer  gedrängten  Uebersicht  des  vaterländischen
Rechts  (besonders  so  lange  das  Falcksche  Handbuch  noch
nicht  vollendet  ist)  auch  von  den  ausübenden  Rechtsgelehrten ¬
  empfunden  wird;  und  in  Berücksichtigung  dieses
            
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