Reformbestrebungen auf dem Gebiete der Armenpflege ec.
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städtischen Ordonnanzen, den Eindruck einer von Oben herunter erlassenen
Verfügung; es ist nicht wie bei Ypern der einmüthige Beschluß der gesammten ¬
Bürgerschaft, die von der Nothwendigkeit und den Vortheilen
der Reform durchdrungen, in ihrem christlichen Sinn die Kraft fühlt,
sie durchzuführen und allen Hilfsbedürftigen genügend zu helfen, so daß
sie das Betteln nicht mehr nothwendig hätten.
Dem Beispiele Yperns folgte zuerst das mächtige Gent,
indem es am 9. Februar 1534 zur Ausführung der kaiserlichen Ordonnanz ¬
von 1531 eine neue städtische Armengesetzgebung veröffentlichte!.
Am 3. Januar 1538 erließ der Kaiser für seine Residenzstadt Brüssel
ein ausführliches Reglement?, welches so ziemlich eine Wiederholung des
Statutes von 1531 ist. Doch die oben berührten Mängel beeinträchtigten
den Erfolg. Es mußte durch weitere Ordonnanzen vom 24. Januar 1548
und 26. April 1562 bald nachgeholfen werden. Bei solchen socialen
Reformen bedarf es eben der Spontaneität jener Kreise, welche Freud
und Leid der geplanten Maßnahmen zu tragen haben, und dieses Moment
läßt sich durch Nichts ersetzen.
Erst gegen 1562 erhielt auch Brügge jene Reorganisation der
Armenpflege, welche Vives ihm schon 1526 so dringend empfohlen hatte,
Hier wiederholte sich noch im verstärkten Maße jene Opposition, die wir
schon 1530 in Ypern kennen gelernt haben. Bevor wir jedoch auf eine
genauere Darstellung derselben eingehen können, haben wir uns mit der
Geschichte der socialen Reformbewegung in Spanien bekannt zu
machen, welche selbstverständlich auf die unter spanischer Herrschaft
stehenden Niederlande eine Rückwirkung haben mußte. — Es ist freilich ¬
Alles, was wir über diesen Gegenstand zu berichten haben, einzig
der officiellen spanischen Gesetzessammlung3, sowie einem Gutachten entnommen, ¬
welches der berühmte Theologe Dominicus Soto 1545 dem
Prinzen Philipp
nachmaligen König Philipp II. — von Salamanca
aus übersandte".
Sommaire van der Politie op het faict van der Sustentie der Aermen,
S. einen Auszug in van der Meersch l. c. p. 20.
Annal. Parl. 1854. Doc. p. 1315—1319. Schon am 1. März 1534 waren
in Brüssel einige Decrete erlassen worden zur Durchführung einiger Bestimmungen
der kaiserlichen Armengesetze von 1531.
° Tomo primero de las Leyes de Recopilacion. Madrid 1775. 1. 1. tit. 12.
De los Romeros y peregrinos y pobres. Vergleiche besonders die Vorbemerkungen
vor ley 6. t. 1. p. 110.
Ad maximum atque adeo clarissimum Hispaniarum principem D. Phi41 -