Volltext : Glück, Christian Friedrich von: Hermeneutisch-systematische Erörterung der Lehre von der Intestaterbfolge nach den Grundsätzen des ältern und neuern römischen Rechts

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Ist  diese  Zeit  verstrichen,  ohne  daß  der  Fiscus  von
seinem  Rechte  Gebrauch  gemacht  hat,  und  es  hat  ein
Anderer  die  Güter  in  Besitz  genommen;  so  darf  derselbe ¬
  nicht  beunruhigt  werden,  wenn  er  auch  keinen  gerechten ¬
  Titel  für  sich  hätte,  auch  nicht  in  bona  fide  wäre.
Denn  diese  Verjährung  ist  wie  eine  extinctive  Präscription ¬
  anzusehen,  wobey  es  nach  dem  Röm.  Rechte  auf
keine  bona  fides  ankommt.  In  dem  angeführten  Gesetz ¬
  heißt  es:  Additum  est,  et  eos,  qui  nostra  largitate ¬
  nituntur,  nulla  inquietudine  lacessendos:
nec  his  a  fisco  controversiam  commovendam,  qui
quoquo  modo  aut  titulo  easdem  res  possident.  Es
wird  jedoch  vorausgesetzt,  daß  die  erblosen  Güter  dem
Fiscus  noch  nicht  angezeigt  waren.  Denn  die  L.  10.  6.
1.  D.  de  div.  tempor.  praescript.  sagt  ausdrücklich;
Quadriennii  tempus  bonis  vacantibus  nunciandis
praescriptum  fuisse.  Auch  der  §.  9.  I.  de  Usucap.
und  L.  18.  D.  de  Usurpat.  reden  ausdrücklich  von  bonis ¬
  vacantibus  fisco  nondum  nunciatis.  War  die
Anzeige  dem  Fiscus  einmahl  geschehen,  so  werden  sie
nun  als  schon  erworben  angesehen,  und  daher,  wie
andere  fiscalische  Sachen,  erst  in  40  Jahren  präscribirt.
L.  1.  §.  1.  et  2.  D.  de  iure  fisci  100).  Die  Meinung
einiger  Rechtsgelehrten,  daß  die  bona  fisco  nunciata
schon  in  10  oder  20  Jahren  präscribirt  würden,  je  nachdem ¬
  der  Besitzer  einen  gerechten  Titel  für  sich  hat,  oder
nicht,  welche  mehrere  *)  zu  vertheidigen  suchen,  ist  falsch
100)  Westphals  System  des  Röm.  Rechts  über  die  Arten
der  Sachen,  Besitz,  Eigenthum  und  Verjährung.  §.
751  —  755.  Thibaut  über  Besitz  und  Verjährung
§.  52.
1)  ZAIVS  und  Er.  Orro  ad  §.  9.  I.  de  Usucap.  WEnn=
            
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