Sachregister.
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(Schiffer.
und nach Auflösung des Frachtvertrages 87,
Entgeltlichkeit
der Dienste des Schiffers im alleinigen Interesse der Ladung 87.
Vertreter der Gläubiger (insbesondere
als
des Bodmereigläubigers) ¬
88.
Zusammenstoß, Hilfslohn und große Haverei.
Verletzung der Seestraßenordnung und der Verordnung über das
Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoße von Schiffen
auf See 92, — Schiffer und Zwangslotse 93.
Anteil am Hilfslohn 103, — Befugnis zum Abschluß von Hilfslohnverträgen -
100 sub 5, — zum Verzicht auf Anfechtung von
Hilfslohnverträgen 105 a. E.
Verletzung bei Verteidigung des Schiffes und Belohnung in Havariegrosse ¬
119 sub 5, — Haftung für rechtzeitige Aufmachung der
Dispache 150.
Pfandrecht.
Schiffspfandrecht aus Rechtsgeschäften des Schiffers 190 sub 4
und 6.
Schiffer darf Ladung nicht ausliefern, bevor Ladungsgläubiger
bezahlt oder sichergestellt 197—198.
Persönliche Haftung des Schiffers bei Beeinträchtigung von Schiffsoder -
Ladungsgläubigerrechten 202.
Schiffer als Beklagter bei Geltendmachung eines Schiffs- oder
Ladungsgläubigerrechtes 205.
Ausübung des Pfandrechtes durch den Schiffer 204 a. Anf., 206,
Befugnis zum Verkauf der Ladung zwecks Realisierung des
Pfandrechtes wegen der Fracht 187, 206.
Schifferreeder 72.
Schiffer als Mitreeder 9.
Pflicht zur Mitwirkung bei Vermessung des Schiffes 5.
Schifferreeder 72.
Schiffsbesatzung. Dazu gehörige Personen 16, —
gehört der Lotse dazu? ¬
93, — Begriff der Schiffsbesatzung
beim Schleppzug 95,
Anstellung durch Schiffer 66,
Änderung des Heuervertrages
79,
durch den Schiffer 79,
gegen wen richtet sich der Anspruch
Ver
auf Heuer, wenn das Schiff
unterwegs verkauft wird? 12, jährung -
aus Heuerverträgen 74,
Schiffspfandrecht wegen Forderungen ¬
aus Dienst- und Heuerverträgen 190 sub 3 und 2—6,
Anspruch auf Hilfslohn der Besatzung des geretteten Schiffes 102,
der Besatzung des rettenden Schiffes und Verteilung des Hilfslohnes
unter dieselbe 103.
Belohnung für Verteidigung des Schiffes: Havariegrossevergütung 119
sub 5.
Schiffsdirektor vgl. Korrespondentreeder.
Schiffsdisponent vgl. Korrespondentreeder.
Schiffseigentümer und Reeder 6, — Haftung für Signalapparate 22.
Schiffsgläubiger.
PfandDie -
einzelnen Schiffsgläubiger und ihre Rangordnung 190,