Volltext : Practische Erörterungen aus allen Theilen der Rechtsgelehrsamkeit (Bd. 8, Abt. 2)

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behauptet  derselbe  aber  gleichfalls  an  denselben  ein  Miteigenthum ¬
  pro  indiviso,  so  würde  sich  dieser  Fall  anders
verhalten.
Durch  die  geschehene  Einräumung  der  Eigenthumsrechte ¬
  über  den  ganzen  streitigen  Gegenstand,  und  durch
die  Behauptung  eines  condominii  pro  indiviso  an  demselben, ¬
  erscheint  nämlich  das  vorgeschützte  Miteigenthum
nur  als  eine  Modification  jener  Einräumung,  welche  mithin,
falls  dasselbe  von  dem  Kläger  seiner  Seits  abgeleugnet
wird,  nunmehr  von  dem  Beklagten  zu  erweisen  ist,  ohne
daß  es  von  Seiten  des  Klägers  eines  vorläufigen  Beweises
seines  Eigenthums  weiter  bedürfte.
Nach  diesen  Grundsätzen  wurde  denn  auch  folgender
Rechtsfall  entschieden.  Die  Dorfschaft  Brinkum  und  Seckenhausen ¬
  behauptete  gegen  die  Dorfschaften  Leeste  und  Wulfhoop =
  das  alleinige  Benutzungsrecht  eines  in  der  Nähe
befindlichen  Heidegrundes,  durch  Plaggenmatt,  Heidhieb
und  Schafweide,  und  stellte  dieserhalb  gegen  die  letztern
eine  Negatorienklage  an,  weil  dieselben  ein  gleiches  Benutzungsrecht ¬
  ansprachen.  Letztere  räumten  den  Imploranten
zwar  Eigenthumsrechte  über  das  ganze  streitige  Grundstück
ein,  behaupteten  dagegen  an  demfelben  ein  Miteigenthumsrecht ¬
  pro  indiviso,  und  in  dieser  Hinsicht,  ein  ganz  gleiches
Mitbenutzungsrecht  zu  haben.  Imploranten  stützten  sich
dagegen  auf  ein  ihnen  zustehendes  ausschließliches  Eigenthum, ¬
  und  leugneten  den  Imploraten  das  von  ihnen  in
Anspruch  genommene  Miteigenthum  ab.  Das  Amt  Syke
legte  hierauf  den  Imploranten  den  Beweis  des  ausschließlichen ¬
  Eigenthums,  als  ihres  Klaggrundes  auf;  indessen
hob  die  Justizcanzlei  zu  Hannover  unter  dem  22  Jan.
1827  diesen  Amtsbescheid  wieder  auf,  indem  sie  annahm,
daß  da  die  Imploraten  den  Imploranten  Eigenthumsrechte
über  den  ganzen  streitigen  tractus  eingeräumt  hätten,  und
somit,  weil  von  einem  condominio  pro  indiviso  die  Redé
            
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