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Senatsbescheide s. NullitätsR. -
querel.
Rauch und Staub, sind von dem NachSenatusconsultum ¬
Macebar -
nur insofern zu dulden, als sie ge
donianum s.
Macedoniawöhnliche ¬
Belästigungen sind; nicht
num Senatusconsultum.
Separationsrecht
aber außergewöhnliche. 65. b.
im Concurse
Realdienstbarkeiten s. Versteht ¬
demjenigen nicht
zu, welchem
der zu den Gütern
des Gemeinjährung. ¬
Recurse gegen Erkenntnisse der
schuldners gehörige
VermögensPatrimonialgerichte ¬
in Wrogentheil ¬
rechtmaßig verpfändet war,
sachen 1. a.
bevor er von dem GemeinschuldReferens =
absque relato nihil
ner titulo singulari erworben
probat, Verständniß dieser Regel
worden ist. r. b.
Servituten s. Verjährung.
45. a.
Requisitionen, s. Obergerichte.
In wie weit der Gebrauch einer
Res litigiosa s. Veräußerung.
Servitut nicht über die Nothdurft
Revocatoria actio s. Söhne.
oder Unentbehrlichkeit hinausgehen
Richter, Verpflichtung desselben
darf. 107. a.
zur Satisfaction bei unrechtmäSöhne ¬
haben die Befugniß nicht,
ßiger Weise erkanntem Concurse
das von ihrem Vater unter Einoder ¬
Arreste. 31. a.
willigung
des Lehnsherrn und der
worauf derselbe bei Bestellung
Agnaten veräußerte Lehn zu reund ¬
Bestätigung der Hypotheken
vociren. 117. b. fgg.
besonders zu achten habe. 91. a.
Soldatenstand, der Eintritt in
In wie weit derselbe für seine Urdenselben ¬
bewirkt an sich keine
theilssprüche und sonstigen AmtsEn ¬
lassung aus der väterlichen Gegeschäfte ¬
verantwortlich und zum
walt. 36. a.
Schadensersatze verpflichtet sey;
Staatsdienst, der Eintritt in
denselben bewirkt an sich keine
93. a.
Entlassung aus der väterlichen Gewalt. ¬
36. a.
S.
Stadtrecht, Zellisches, in wiefern
Schriftsteller, die gelehrten Beeximirte ¬
Personen demselben untermerkungen ¬
der in dem römischen
worfen sind. 46. a.
Rechtsbuche excerpirten und citirStaub ¬
s. Rauch.
ten classischen Schriftsteller sind in
Strafbedrohung bei unbeliebider ¬
Regel keine eigentlichen Gesetze.
ger Verfügung. 39. a.
Sub- et obreptionis excep109. ¬
a.
Schuldscheine au porteur. S.
tio s. Erschleichung.
Lex Anastasiana.
Substitutionsbefugniß des
Schulzwang, von demselben. 71 a.
Mandatars, s. Mandatar.
Nn
Hagemanns Erört. 8r. Bd. 2te Abthl.