Volltext : Practische Erörterungen aus allen Theilen der Rechtsgelehrsamkeit (Bd. 8, Abt. 1)

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wohl  gebühret,  gegen  Unsere  Gerichtsschultzen  erwiesen  haben  sollen,
dieses  aber  billig  geändert  werden  muß,  so  werden  sie  dazu  hiemit
angewiesen,  und  ernstlich  erinnert,  gegen  den  jedesmaligen  Gerichtsschultzen, ¬
  sowohl  für  sich  der  Gebühr  nach  sich  zu  bezeigen,  als
auch  mit  darüber  zu  halten,  daß  es  von  den  Bürgern  geschehe,
insonderheit  aber  denselben  alles  dasjenige  wirklich  gedeihen  zu  lassen
was  seine  Bestallung  mit  sich  bringet,  und  ihm  also  in  seinen  Verrichtungen ¬
  vielmehr  beförderlich,  als  hinderlich  zu  seyn,  womit  also
diesen  Streitigkeiten  abgeholfen,  gegenwärtiger  Receß  und  Resolution
darüber  ausgefertiget,  und  jedem  Theile  ein  Exemplar  davon  zugestellet ¬
  worden.
Urkundlich  Unsers  Fürstlichen  Handzeichens  und  untergedruckten
Canzlei=Secrets.  Celle  den  27  Jan.  1701.
Georg  Wilhelm.
L.  S.
C
            
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