Volltext : Practische Erörterungen aus allen Theilen der Rechtsgelehrsamkeit (Bd. 8, Abt. 1)

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anhero  zur  Fürstl.  Canzlei  zu  berichten,  und  fernere  Verordnung  zu
gewarten.
Sechzehntens  wird  sowohl  von  dem  Oberhaupt-  und  Amtmanne, ¬
  als  Bürgermeister  und  Rath,  sorgfältiger  Fleiß  dahin  angekehret ¬
  werden,  daß  die  wüsten  Bürgerstädten  besetzet,  neue  Bürger
hereingezogen,  die  ankommende  mit  denen  Oneribus  publicis,  und
sonsten  nicht  überhäufet,  oder  abgeschrecket  werden;  und  werden
Ihro  Fürstl.  Durchlaucht,  dero  weiteren  Vorschlag,  wie  der  Stadt
ferner  auszuhelfen,  gern  allemal  vernehmen.  Womit  denn  alle  und
jede  vorgelaufene  Mißverstände  und  Zwistigkeiten  dasmal  aufgehoben
worden.
Dessen  allen  zu  Urkund  dieser  Receß  darüber  ausgefertiget,
und  jedem  Theile  ein  Exemplar  davon  zugestellet  worden.
So  geschehen,  Zelle  den  16ten  Jannuar  1694.
L.  S.
Georg  Wilhelm.
            
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