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ab, als die Hannöv. Herrn Staatsminister mich dazu auf das Bestimmteste ¬
aufforderten. Als ich mein Hierbleiben dem Königl.
Staatsministerio angezeigt hatte, erhielt ich den 14. Febr. 1806
folgendes Ministerialrescript:
„Die unterm 6ten d. M. von euch gemachte Anzeige von einer
eurerseits abgelehnten ansehnlichen Vocation hat nicht anders, als
zu unserm größten Vergnügen gereichen können. Wir machen uns
zur Pflicht, solche Sr. Königl. Majestät allerunterthänigst darzulegen ¬
und halten uns versichert, daß Allerhöchstdieselben den von
euch dadurch gegebenen Beweis eurer Anhänglichkeit an die höchste
Landesherrschaft und an das Vaterland mit huldreichstem Wohlgefallen ¬
bemerken werden. Für uns wird es jederzeit zu besonderem
Vergnügen gereichen, euch die achtungs= und zuneigungsvollen Gesinnungen =
zu bethätigen, womit wir euch zu allen angenehmen
Diensterweisungen stets geneigt verbleiben. Hannover den 14. Febr.
1806. Königl. Geheime Räthe.
Decken."
Im Sommer 1807 ließen Sr. Durchlaucht der Herr Herzog
von Oldenburg durch Höchstihren Staatsminister, Freiherrn von
Hammerstein mir die in Oldenburg, durch des Herrn von
Berger Tod, vakant gewordene Stelle eines Directors des Regierungscanzlei ¬
mit 2000 Rthl. Gehalt, 500 Rthl. Wittwen-Pension
und 1000 Rthlr. Transportkosten, gnädigst antragen. Die hohe
Verehrung, die Jedermann für den besten Fürsten Deutschlands
fühlt, die Gewogenheit seines Ministers für meine Person und die
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