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Colono das Meierrecht, und machet diesem die zweckmaͤßige
Bewirthschaftung der Stelle zur Pflicht. Die persoͤnliche Be
wohnung und Verwaltung des Guts, von Seiten des Coloni,
ist daher, der Regel nach, eine Conditio sine qua non bey
dem Meiercontracte, welche, wenn der Meier sich der Erfuͤl
dem
lung derselben durch eine gaͤnzliche Entfernung entziehet
Gutsherrn die rechtliche Befugniß beyleget, den verlassenen Ho
Einigermaßen zweifel
mit einem andern Wirthe zu besetzen.
haft schien es freilich, ob die Entweichung des Rulf Feld
mann schon sofort den Verlust des Meierrechts nach sich zie
hen koͤnne, und ob nicht vielmehr etwa der Entwichene zuvor
edictaliter zu citiren, oder der Feldmannschen Ehefrau eine
anderweite Verheirathung nachzulassen seyn duͤrfte. Eine na
here Erwaͤgung der Sache ergab jedoch die Unstatthaftigkeit
beider Maßregeln. Lag in der Art der Entweichung von dem
Colonate, welche Rulf Feldmann sich hatte zu Schulden
kommen lassen, schon an sich ein Bruch oder eine stillschwei
gende Entsagung des Meiercontracts, so war kein rechtlicher
Grund vorhanden, der den Gutsherrn dazu verbinden konnte,
den entwichenen Meier noch erst auf eigene Kosten edictaliter
citiren zu lassen, oder der zuruͤckgebliebenen Ehefrau die Aus
wirkung einer Edictalcitation zu gestatten, und bis zu dem Er
folge derselben die Stelle nicht zu besetzen. Wozu sollte auch
wohl eine, nach aller Wahrscheinlichkeit fruchtlose, Edictal
ladung gedienet haben, und wie haͤtte man es dem Gutsherrn
billigerweise zumuthen koͤnnen, ohne alle Sicherheit wegen der
Entschädigung, die betraͤchtlichen Kosten der Citation zu tragen
und die damit verknuͤpfte Verzoͤgerung der Sache sich gefallen
zu lassen? Eben so wenig konnte auch von einer der Feld
mannschen Ehefrau zu verstattenden zweiten Verheirathung, wel
cher auf jedem Fall die Edictalcitation und eine Ehescheidung,
wegen boͤslicher Verlassung, haͤtte vorausgehen muͤssen, die
Rede seyn, da nach den, in der zunaͤchstvorstehenden Eroͤrte
rung ausgefuͤhrten, Grundsäͤtzen die contractswidrigen, zu einer
Ab=