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Sachregister. Actio famil. ercisc. — Actio in factum.
1131. 58. Sie geht auch auf Verzugszinsen. §. 1130. 43. Wenn
die Evictionsverbindlichkeit in einer letzten Willensverordnung ihren
Grund hat, so kann wegen Evictionsleistung mit der actio ex testamento ¬
geklagt werden. XX. 1127. 422.
Actio familiae erciscundae, wegen Urkundenedition. XXII.
1157. 22. §. 1171. 110.
Actio famosa, dafür ist die actio rerum amotarum nicht zu
achten. XXVII. 1284.a. 476. Eben so wenig die condictio furtiva. ¬
477. Die actio tutelae directa ist nach Umständen eine
famose Klage. XXXII. 1362. 181. XXXI. 1351. b. 108. Desgleichen ¬
die actio curationis directa. XXXII. 1368. b. 262.
Aber nicht die actio tutelae v. curationis contraria. §. 1371.b.289.
Actio Faviana. XXI. 1145. 270.
Actio furti, findet wegen Entwendung unter Ehegatten während
der Ehe nicht statt. XXVII. 1284. 460. §. 1284. a. 472: Auch
nicht unter Verlobten. XXIII. 1207. 141. Auch nicht gegen Hauskinder ¬
wegen Entwendungen an dem Vater. XXVII. 1284. 463.
Unterschied zwischen der accusatio expilatae hereditatis und der
actio furti. XXXI. 1348. not. 5. 55. Actio furti gegen den
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untreuen Vormund. XXXII. 1365.a. 208. Sie ist von der actio
rationibus distrahendis verschieden. 209. In wiefern concurriren
beide Klagen? 216. Die actio furti geht gegen die Erben des Vor99 ¬
munds. §. 1367. 257.
Actio generalis, eine solche ist die actio tutelae directa.
XXXII. 1367. 240. Desgleichen die Klage ex curatione s. negotiorum ¬
gestione. §. 1368. 248.
"Actio hypothecaria, Beweis, den der Kläger hiebei zu führen ¬
hat. XXI. 1145. 366. Damit kann zuweilen auf Evictionsleistung ¬
geklagt werden. XX. 1127. 421. Desgleichen wegen einer
versprochenen dos. XXV. 1237. 193. Hyp. Klage, welche der
Ehefrau wegen ihres Eingebrachten zusteht. XXVII. 1273. 184.
Ehe die actio subsidiaria gegen die Obervormundschaft angestellt
werden kann, muß auch noch die actio hypothecaria gegen diejenigen ¬
versucht worden seyn, welche von dem, dem Mündel gesetzlich
verpfändeten Vermögen des Vormundes etwas besitzen. XXXII.
1378. 407.
Actio in factum, aus dem ädilizischen Edict wegen Mängeln,
auf Rückzahlung des Kaufgelds. XX. 1113. 138—144. Deren
Dauer. 155. Actio in factum wegen Gewährleistung. §. 1127.
421. Fälle, in welchen sie deßhalb, statt der actio de dolo, statt
findet. §. 1117. 209. §. 1127. 422. Actio in factum wegen Urkundenedition. ¬
XXII. 1157. 23. Wegen Entwendung unter Ehegatten. ¬
XXVII. 1284.a. 473. und 480. Actio in factum gegen
die Wittwe, welche den ventris nomine erlangten Besitz der Erbschaft ¬
ihres verstorbenen Mannes einem Andern dolose einräumt.
XXVIII. 1293. 331. Desgleichen wegen der durch betrüglich vor¬