Metadaten : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Vollst. Sach- und Gesetz-Reg., Bd. 3)

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Sachregister.  Actio  famil.  ercisc.  —  Actio  in  factum.
1131.  58.  Sie  geht  auch  auf  Verzugszinsen.  §.  1130.  43.  Wenn
die  Evictionsverbindlichkeit  in  einer  letzten  Willensverordnung  ihren
Grund  hat,  so  kann  wegen  Evictionsleistung  mit  der  actio  ex  testamento ¬
  geklagt  werden.  XX.  1127.  422.
Actio  familiae  erciscundae,  wegen  Urkundenedition.  XXII.
1157.  22.  §.  1171.  110.
Actio  famosa,  dafür  ist  die  actio  rerum  amotarum  nicht  zu
achten.  XXVII.  1284.a.  476.  Eben  so  wenig  die  condictio  furtiva. ¬
  477.  Die  actio  tutelae  directa  ist  nach  Umständen  eine
famose  Klage.  XXXII.  1362.  181.  XXXI.  1351.  b.  108.  Desgleichen ¬
  die  actio  curationis  directa.  XXXII.  1368.  b.  262.
Aber  nicht  die  actio  tutelae  v.  curationis  contraria.  §.  1371.b.289.
Actio  Faviana.  XXI.  1145.  270.
Actio  furti,  findet  wegen  Entwendung  unter  Ehegatten  während
der  Ehe  nicht  statt.  XXVII.  1284.  460.  §.  1284.  a.  472:  Auch
nicht  unter  Verlobten.  XXIII.  1207.  141.  Auch  nicht  gegen  Hauskinder ¬
  wegen  Entwendungen  an  dem  Vater.  XXVII.  1284.  463.
Unterschied  zwischen  der  accusatio  expilatae  hereditatis  und  der
actio  furti.  XXXI.  1348.  not.  5.  55.  Actio  furti  gegen  den
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untreuen  Vormund.  XXXII.  1365.a.  208.  Sie  ist  von  der  actio
rationibus  distrahendis  verschieden.  209.  In  wiefern  concurriren
beide  Klagen?  216.  Die  actio  furti  geht  gegen  die  Erben  des  Vor99 ¬

munds.  §.  1367.  257.
Actio  generalis,  eine  solche  ist  die  actio  tutelae  directa.
XXXII.  1367.  240.  Desgleichen  die  Klage  ex  curatione  s.  negotiorum ¬
  gestione.  §.  1368.  248.
"Actio  hypothecaria,  Beweis,  den  der  Kläger  hiebei  zu  führen ¬
  hat.  XXI.  1145.  366.  Damit  kann  zuweilen  auf  Evictionsleistung ¬
  geklagt  werden.  XX.  1127.  421.  Desgleichen  wegen  einer
versprochenen  dos.  XXV.  1237.  193.  Hyp.  Klage,  welche  der
Ehefrau  wegen  ihres  Eingebrachten  zusteht.  XXVII.  1273.  184.
Ehe  die  actio  subsidiaria  gegen  die  Obervormundschaft  angestellt
werden  kann,  muß  auch  noch  die  actio  hypothecaria  gegen  diejenigen ¬
  versucht  worden  seyn,  welche  von  dem,  dem  Mündel  gesetzlich
verpfändeten  Vermögen  des  Vormundes  etwas  besitzen.  XXXII.
1378.  407.
Actio  in  factum,  aus  dem  ädilizischen  Edict  wegen  Mängeln,
auf  Rückzahlung  des  Kaufgelds.  XX.  1113.  138—144.  Deren
Dauer.  155.  Actio  in  factum  wegen  Gewährleistung.  §.  1127.
421.  Fälle,  in  welchen  sie  deßhalb,  statt  der  actio  de  dolo,  statt
findet.  §.  1117.  209.  §.  1127.  422.  Actio  in  factum  wegen  Urkundenedition. ¬
  XXII.  1157.  23.  Wegen  Entwendung  unter  Ehegatten. ¬
  XXVII.  1284.a.  473.  und  480.  Actio  in  factum  gegen
die  Wittwe,  welche  den  ventris  nomine  erlangten  Besitz  der  Erbschaft ¬
  ihres  verstorbenen  Mannes  einem  Andern  dolose  einräumt.
XXVIII.  1293.  331.  Desgleichen  wegen  der  durch  betrüglich  vor¬
            
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