Full text: Mittermaier, Carl Joseph Anton: Versuch einer wissenschaftlichen Behandlung des deutschen Privatrechts

berufen konnten, während die Verehrer des einhei 
mischen Rechts höchstens auf Gewohnheiten sich be 
rufen mußten, deren Beweis großen Schwierigkeiten 
unterlag. 
§. IV 
Schwierigkeiten bei der Anwendung. 
So entschieden der Sieg des fremden Rechts 
auch schien, so groß waren doch noch die Schwierig 
keiten, welche bei der wirklichen Anwendung und der 
Vereinigung des fremden Rechts mit dem einheimi 
schen sich erst zeigten. Die von dem fremden Rechte 
gelieferten Grundsätze waren zu sehr im Widerspruche 
mit den bisherigen Rechtsansichten, mit den Sitten 
der Nation, mit allen Verhältnissen, welche auf das 
Rechtssystem einwirkten. Die Aussprüche des fremden 
Rechts vertrugen sich nicht mit den häuslichen tief 
eingewurzelten Verhältnissen der Aeltern und Kinder. 
mit den Verhältnissen der Ehegatten, mit den stren 
gen Begriffen der Deutschen vom Worthalten, mit 
den alten für heilig gehaltenen Familienstatuten, mit 
dem deutschen Erbgutsystem, mit öconomischen, elima 
tischen Verhältnissen der Nation. Manche aus dem 
römischen mißtrauischen Character oder aus ihrem Ju 
stizwesen erklärbaren Grundsäze verloren für uns ihre Be 
deutung. Mit dem deutschen Gesamteigenthum waren 
manche römische Bestimmungen unverträglich, die un 
bedingte Anwendung römischer Aussprüche drohte dem 
ganzen bürgerlichen Verkehre und der bisherigen Le 
bensweise an gewissen Orten ihren Untergang. Ueberall 
zeigten sich Widersprüche und Verlezungen der alten 
ehrwürdigen Gewohnheiten a). 
a) Wie fühlbar dieser Widerspruch röm. Bestimmungen mit 
den Verhältnissen des deutschen bürgerlichen Lebens gewesen 
sein mußte, zeigen viele Beispiele. Da hatte Jemand ein
	        
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