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§. 180. Anfang d. G. abhängig: 1. von gewisser Zeit, 2.
vom Eintritt gewisser Bedingungen. — Nothwendigkeit besondrer
Uebergabe.
§. 181. I. Allgemeine G. G.: 1. Umfang derselben,
Ausschließung gewisser Güter, 3. Rechte des Mannes daran, 4.
Rechte der Frau, 5. Verwaltungsrecht, 6. gegenseitige Ver
pflichtungen, 7. Schuldenzalung, 2. allgemeine Pflicht nach L.
R., b. Einschränkungen nach L. R. nach Beschaffenheit d. Schul
den, 8. freies Vertragsrecht der E., 9. Recht auf den Todes
fall zu verfügen.
§. 182. Aufhebungsarten d. G. G.: 1, gewönliche Arten
2. besondre Gründe dazu, 3. Recht der Ehegatten nach L. R.
auf die Wirkungen zu verzichten - Bedingungen.
§. 183. Wirkung der getrennten G. G.: 1. Art der Aus
theilung des Vermögens überh., 2. Rechte des Ueberlebenden E.
3. Wirkung bei Ehescheidung nach Verschiedenheit der Fälle,
4.
Vorrechte des Ehemanns nach L. R., 5. Tilgung der am Ende
vorgefundenen Schulden, 6. Theilname der Kinder an d. Wir
kungen, 7. Einfluß des Verfangenschaftsrechts, 7. fortgesezte G. G.
§. 184. II. Besondre G. G. A) überh. auf Errungen
schaft berechnete b. G. G. Begriff der Errungenschaft. Umfang
ders. — abgesondertes Vermögen. Verwaltung des Verm. 1.
Rechte des Ehemanns, 2. Veräußerungsrecht, 3. Beschränkung
der Ehegatten.
§. 185. Wirkungen 1. in Bezug auf die Lasten der Ehe,
2. Verbindlichkeit des einen Ehegatten zur ehelichen Einbuß,
3.
Schuldenzalung — Arten der Schulden - Bedingungen, 4. Aus
theilung des Er. unter die Ehegatten nach getrennter Ehe nach
Verschiedenheit der Fälle.
§. 186. B) Besondre G. G. bei Ehegatten, welche commu
nem negotationem treiben. Umfang d. G. Begriff wahrer Han
dels= und Gewerbsschuld -Haftung dafür. C) Besondre Arten
der bes. G. G. nach L. R.
§. 187. Heuratsverträge. Nothwendigkeit - Arten.
Gegenstände u. Jnhalt - bes. Bedingungen nach L. R. Aufhe
bung derselben.
§. 188. Schenkungen der Ehegatten: 1. Zuläßig
keit der S. nach L. R., 2. Beschränkungen des röm. Verbots
nach andern L. R., 3. besondre Bedingungen.
§. 189. Aufhebung der E. A) Nichtigkeitserklärung 1. Ein
schränkung bes Rechts darauf zu klagen - Gründe nach L. R.
Wirkungen, B) eigentl. Ehescheidung vom Bande. Einfluß der
Religion der Ehegatten - Gründe nach L. R außer den kanoni
schen. Besondre Vorschriften.
§. 190. Wirkungen in Bezug auf Vermögen, A) wenn die
Frau d. schuldige Theil ist, 1. Ausdehnung der röm. Bestim=