vielmehr den Vortrag ausbehnen, und die verschie
denen Rechtsgrundsäze und Theorieen entwikeln wür
de. Weit entfernt den Werth des bisher vorgetra
genen deutschen Privatrechts, oder die trefflichen
Arbeiten der Germanisten zu verkennen, ist der Ver
fasser schon zufrieden, wenn jezt bei dem wieder er
wachten Eifer für deutsche Kultur seine Schrift
nur dazu beiträgt, den vor 9 Jahren nach Auflö
sung des deutschen Reichs erstorbenen Streit über
das Dasein und die Methode des allgemeinen deut
schen Pr. wieder anzuregen. Von der Aufname
der hier vorgetragenen Methode soll es abhängen
ob der Verfasser sein nach dem beigedrukten Grund
riße ausgearbeitetes Lehrbuch des d. Pr. herausge
ben darf.
Landshut am 9. März 1815.
Der Verfasser.