Full text: Mittermaier, Carl Joseph Anton: Versuch einer wissenschaftlichen Behandlung des deutschen Privatrechts

Vorrede. 
Der Verfasser hat bei der Herausgabe dieser Ab 
handlung nur den Zwek: die Frage zur Sprache 
zu bringen, ob nicht ein groͤßerer wissenschaftlicher 
Gewinn entstehen würde, wenn der Vortrag der in 
Deutschland neben den Rechtsquellen des gemeinen 
Rechts vorhandenen Rechtsquellen ausgedehnter und 
umfassender würde; dieser Gewinn scheint vielleicht 
am besten erhalten werden zu koͤnnen, wenn der 
Vortrag des deutschen Privatrechts 1) sich auf 
mehrere Jnstitute als mit dem Gesichtspunkt des 
juristisch allgemeinen d. Pr. vereinigt werden kön 
nen, ausdehnte ohne Rüksicht darauf, an wievie 
len Orten in Deutschland ein Rechtsinstitut vor 
kommt, wenn man 2) bei den Jnstituten, welche 
man als allgemein vorträgt, nicht blos einen ge 
wissen Rechtssaz, oder eine gewisse Theorie, welche 
man sich abstrahirt hat, als die allgemein gültige 
für ganz Deutschland im Lehrbuche angeben, sondern
	        
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