Volltext : Lehrbuch über die Behandlung der Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Württemberg (2)

Tübingen.  Bei  C.  F.  Osiander
ist  erschienen  und  in  allen  Buchhandlungen  zu  haben:
Die  Gerichtsverfassung  der  deutschen  Bundesstaaten, ¬
  dargestellt  von  Geschäftsmännern  der
einzelnen  Staaten,  und  herausgegeben  von  Dr.  C.  F.
Hufnagel  und  Dr.  C.  J.  Scheurlen  rc.  Ir  Bd.
gr.  8.  1829.  4  fl.  48  kr.
Nach  dem  Urtheile  competenter  Richter  wird  durch  dieses  Werk
eine  bedeutende  Lücke  in  der  juristischen  Literatur  Teutschlands  ausgefüllt. ¬
  Dasselbe  hat  einen  mehrfachen  Zweck;  einmal  soll  der
Geschäftsmann  durch  solches  mit  den  teutschen  Gerichtsstellen  bekannt
werden,  mit  denen  er  in  Geschäftsverbindung  kommen  kann,  es  soll
ihm  in  dieser  Beziehung  eine  gerichtliche  Geographie  Teutschlands
gegeben  werden,  welche  ihm  alle  teutschen  Addreßkalender,  Staatshandbücher ¬
  und  die  übrigen  supplirenden  literarischen  Hülfsmittel
ersetzt;  dann  soll  es  ein  Mittel  seyn,  für  Wissenschaft  und  Leben
die  Gerichtsverfassung  und  Rechtsverwaltung  in  sämmtlichen  Staaten =
  des  teutschen  Bundes  unter  sich  zu  vergleichen,  und  endlich  soll
der  den  einzelnen  Staat  betreffende  Umriß  für  den  Einheimischen
ein  Fachwerk  seyn,  in  welches  er  die  sich  ereignenden  Veränderungen ¬
  einlegen  kann.  Die  Gerichtsverfassung  und  die  Rechtsverwaltung ¬
  eines  jeden  deutschen  Staates  soll  ein  vollständiges
getreues  Bild  geben,  das  nur  so  viel  Detail  enthält,  als  zur  Characteristik ¬
  erforderlich  ist.  Die  Richtigkeit  soll  ihm  der  Bearbeiter
in  der  Person  eines  einheimischen  Geschäftsmannes  gewähren,  welchem ¬
  allein  alle,  auch  die  oft  weniger,  oft  gar  nicht  öffentlichen
Quellen  zu  Gebote  stehen.  Nach  dem  angegebenen  mehrfachen
Zwecke  ist  der  vorliegende  erste  Band  bearbeitet  worden,  und  werden ¬
  die  übrigen  Bände  bearbeitet  werden.  Der  erste  Band  enthält: ¬
  I)  Die  Justizverfassung  des  teutschen  Bundes,  dargestellt
vom  Professor  D.  Scheurlen.  II)  Die  Gerichtsverfassung  der  zu
dem  teutschen  Bunde  gehörigen  Länder  und  Gebiete  des  österreichischen ¬
  Kaiserthums,  von  D.  E.  Raindl  zu  Wien.  III)  Die
Gerichtsverfassung  des  Großherzogthums  Baden,  von  einem  Baden'schen =
  Dikasterial=Beamten.  IV)  Die  Gerichtsverfassung  und
Rechtsverwaltung  im  Königreich  Würtemberg,  in  einem  Umrisse
dargestellt  vom  Oberjustizrath  D.  Hufnagel.
            
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