Tübingen. Bei C. F. Osiander
ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
Die Gerichtsverfassung der deutschen Bundesstaaten, ¬
dargestellt von Geschäftsmännern der
einzelnen Staaten, und herausgegeben von Dr. C. F.
Hufnagel und Dr. C. J. Scheurlen rc. Ir Bd.
gr. 8. 1829. 4 fl. 48 kr.
Nach dem Urtheile competenter Richter wird durch dieses Werk
eine bedeutende Lücke in der juristischen Literatur Teutschlands ausgefüllt. ¬
Dasselbe hat einen mehrfachen Zweck; einmal soll der
Geschäftsmann durch solches mit den teutschen Gerichtsstellen bekannt
werden, mit denen er in Geschäftsverbindung kommen kann, es soll
ihm in dieser Beziehung eine gerichtliche Geographie Teutschlands
gegeben werden, welche ihm alle teutschen Addreßkalender, Staatshandbücher ¬
und die übrigen supplirenden literarischen Hülfsmittel
ersetzt; dann soll es ein Mittel seyn, für Wissenschaft und Leben
die Gerichtsverfassung und Rechtsverwaltung in sämmtlichen Staaten =
des teutschen Bundes unter sich zu vergleichen, und endlich soll
der den einzelnen Staat betreffende Umriß für den Einheimischen
ein Fachwerk seyn, in welches er die sich ereignenden Veränderungen ¬
einlegen kann. Die Gerichtsverfassung und die Rechtsverwaltung ¬
eines jeden deutschen Staates soll ein vollständiges
getreues Bild geben, das nur so viel Detail enthält, als zur Characteristik ¬
erforderlich ist. Die Richtigkeit soll ihm der Bearbeiter
in der Person eines einheimischen Geschäftsmannes gewähren, welchem ¬
allein alle, auch die oft weniger, oft gar nicht öffentlichen
Quellen zu Gebote stehen. Nach dem angegebenen mehrfachen
Zwecke ist der vorliegende erste Band bearbeitet worden, und werden ¬
die übrigen Bände bearbeitet werden. Der erste Band enthält: ¬
I) Die Justizverfassung des teutschen Bundes, dargestellt
vom Professor D. Scheurlen. II) Die Gerichtsverfassung der zu
dem teutschen Bunde gehörigen Länder und Gebiete des österreichischen ¬
Kaiserthums, von D. E. Raindl zu Wien. III) Die
Gerichtsverfassung des Großherzogthums Baden, von einem Baden'schen =
Dikasterial=Beamten. IV) Die Gerichtsverfassung und
Rechtsverwaltung im Königreich Würtemberg, in einem Umrisse
dargestellt vom Oberjustizrath D. Hufnagel.