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Es ist zunächst festzustellen, welche Motive und folglich
welche (erwünschten oder unerwünschten) Handlungen der Rechtsunterworfenen -
(welche sozialen Erscheinungen) durch die zu prüfenden -
Rechtssätze oder deren Gesamtheit angeregt werden oder angeregt -
werden müssen, ob die vorgeschlagenen Normen wünschenswerte -
Handlungen und soziale Erscheinungen in genügendem
Maße hervorrufen, beziehungsweise schädlichen Handlungen vorbeugen, -
ob es nicht ein Mittel gebe, das Ziel, wünschenswerte
Motive zu erregen, noch vollkommener zu erreichen.
Zur Lösung derartiger Aufgaben (zum politischen Denken
überhaupt) ist es offenbar notwendig, über entsprechende psychologische -
Kenntnisse zu verfügen. Man muß mit denjenigen Eigenschaften -
des menschlichen Charakters vertraut sein, deren sich
das Recht zur Erregung dieser oder jener Motive, zur Veranlassung -
dieser oder jener Handlungen oder Unterlassungen mit
Erfolg bedienen kann. Man muß ferner über den Charakter und
die Wirkung der Motive selbst, durch die das Recht seine Wirkung -
ausübt, unterrichtet sein. Das Recht stützt sich auf verschiedene -
Elemente des menschlichen Charakters, sowohl egoistische
wie altruistische, und operiert demgemäß mit verschiedenen Motiven, ¬
„Gefühlen“ und „Trieben“ wie z. B. dem Gefühl der
Achtung des Rechts als solchen, der Liebe zum Vaterlande, zu
den Verwandten, zum Menschen überhaupt, der Furcht vor
der Strafe, vor dem Tadel der öffentlichen Meinung, dem Streben,
vorwärts zu kommen, dem Streben nach Macht, nach Gewinn usw.
Die Rechtspolitik muß die Motive (die Art und Weise, wie sie
angeregt werden, die Bedingungen und die Intensität ihrer Wirkung -
usw.) zu erkennen suchen, als ihre Verbündeten und ihre
Feinde, d. h. sofern sie entweder als positive Kraft zur Erreichung
eines gegebenen wünschenswerten Zweckes zu gebrauchen sind, oder
ein Hindernis und einen Widerstand bereiten
als negative
Kraft, die bewältigt und jedenfalls berücksichtigt werden muß.
Insofern eine Rechtsnorm ihre Wirkung nicht bloß auf
einzelne Individuen als solche ausübt, sondern eine gewisse
psychische Reaktion bei einer größeren oder kleineren Menge von
Individuen als solcher, bei einem mehr oder minder solidarischen
Kreise von Individuen (z. B. einer politischen Partei, einer wirtschaftlichen -
Gesellschaftsklasse, einer Börsen-, einer UniversitätsKörperschaft -
und dergl.) hervorruft, so kann eben infolge einer
derartigen gleichmäßigen Einwirkung auf eine Menge von Indi-