Volltext : Abhandlung von Testamenten, Condicillen, Vermächtnissen und Fideicommissen (30)

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dennoch  wie  ein  Codicill,  oder  wie  es  sonst  am  besten
geschehen  mag,  gelten  und  Kraft  haben  soll,  so  habe
ich  vor  meinen  Nahmen  eigenhaͤndig  3  Kreuze  vorgezeichnet, =
  und  mein  Pettschaft  vorgedruckt;  die  Zeugen ¬
  aber  haben  dieses  Testament  alles  in  ununterbrochener ¬
  Handlung  eigenhaͤndig  unterschrieben  und
So  geschehen  Göttingen  den  18ten  Jan.
besiegelt.
1756.
Heinrich  Addolph  Gans.  Weilen  der  Erblasser ¬
  Schreibens  und  Lesens  unerfahren
so  habe  ich  Caspar  Huth  dessen  Nahmen
geschrieben,  derselbe  aber  hat  nach  geschebener ¬
  Vorlesung  und  Genehmigung  des
Testaments,  welches  ich  richtig  niedergeschrieben ¬
  befunden,  drey  Kreuze  vor  seinen
Nahmen  gezeichnet.
Caspar  Huth  als  erbethener  Zeuge.
(L.  S.
Melchior  Stab  als  erbethener  Zeuge.
(L.  S.
Heinrich  Balzer  als  erbethener  Zeuge,  in
(L.  S.)
Ermangelung  eines  Pettschaftes  habe  mich
des  ersteren  Zeugens  Pettschaft  bedienet.
Adam  Quernburg  als  erbethener  Zeuge.
(L.  S.)
Dieterich  Eulenberg  als  erbethener  Zeuge.
(L.S.
Heinrich  Christoph  Meerbach  als  erbethe(L. =
  S.,
ner  Zeuge.
Ludwig  Heinrich  Kohlhaupt  als  erbethener
(L.S.,
Zeuge.
Christian  David  Born  als  erbethener  Zeuge  ,
(L.S.,
in  Ermangelung  meines  gewöhnlichen  Pettschaftes ¬
  habe  mich  des  Kolhauptischen  Pettschaftes ¬
  bedienet.
-
            
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