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deicommisse hebe ich hiermit sämtlich wiederum auf,
und soll deren keins gelten.
13.
(Dies solutionis) Alle vorgesetzte Vermaͤchtnisse sollen ¬
erst aldenn abgetragen werden, wenn meine
Kinder ein jeder seinen Erbantheil in die Hände
bekommen hat.
14.
(assignatio paterna) Mein ältester Sohn Johann
Christian soll das Haus auf der Gothmerstrase vor
Sechshündert Rthlr. in der Theilung haben, und
seine uͤbrige Geschwister sollen verbunden seyn, es
ihm hiervor zu lassen.
15.
(clausula privatoria Der oder diejenige von meinen
usque ad legitimam) Kindern, welche sich erkühnen
werden, diesen meinen letzten Willen in ein oder mehreren ¬
Punkten anzufechten, sollen hiermit bis auf den
Pflichttheil enterbet seyn, gestalten ich denn auch hiesi(Executio -
testamenti) gen hochl. Magistrat zu Erecutoren ¬
dieser meiner Verordnung hiermit bestelle, und
geziemend bitte, die hier ausgesetzte 20 Rthlr. anzunehmen. =
Nachdem ich nun diesen meinen letzten ¬
Willen bereits vorhin zu Papier setzen lassen, und
heute die unten benannte Zeugen auf mein bittliches
Ersuchen bey mir erschienen, in deren Gegenwart dieses ¬
Testament dergestalt verlesen, daß der 8te Zeuge
Caspar Huth, weilen ich Schreibens und zesens unerfahren, ¬
selbst mit hinein gesehen, und mir versichert
hat, daß alles so wie es hergelesen worden, niedergeschrieben ¬
sey; und denn dieses meine wahre letzte Willens=Meynung =
ist, welche, wenn sie nicht als ein foͤrm(clausula ¬
codicillaris) liches Testament bestehen kann.
Clapr. v. Testam.
Og
dennoch