Volltext : Abhandlung von Testamenten, Condicillen, Vermächtnissen und Fideicommissen (30)

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deicommisse  hebe  ich  hiermit  sämtlich  wiederum  auf,
und  soll  deren  keins  gelten.
13.
(Dies  solutionis)  Alle  vorgesetzte  Vermaͤchtnisse  sollen ¬
  erst  aldenn  abgetragen  werden,  wenn  meine
Kinder  ein  jeder  seinen  Erbantheil  in  die  Hände
bekommen  hat.
14.
(assignatio  paterna)  Mein  ältester  Sohn  Johann
Christian  soll  das  Haus  auf  der  Gothmerstrase  vor
Sechshündert  Rthlr.  in  der  Theilung  haben,  und
seine  uͤbrige  Geschwister  sollen  verbunden  seyn,  es
ihm  hiervor  zu  lassen.
15.
(clausula  privatoria  Der  oder  diejenige  von  meinen
usque  ad  legitimam)  Kindern,  welche  sich  erkühnen
werden,  diesen  meinen  letzten  Willen  in  ein  oder  mehreren ¬
  Punkten  anzufechten,  sollen  hiermit  bis  auf  den
Pflichttheil  enterbet  seyn,  gestalten  ich  denn  auch  hiesi(Executio -
  testamenti)  gen  hochl.  Magistrat  zu  Erecutoren ¬
  dieser  meiner  Verordnung  hiermit  bestelle,  und
geziemend  bitte,  die  hier  ausgesetzte  20  Rthlr.  anzunehmen. =
  Nachdem  ich  nun  diesen  meinen  letzten ¬
  Willen  bereits  vorhin  zu  Papier  setzen  lassen,  und
heute  die  unten  benannte  Zeugen  auf  mein  bittliches
Ersuchen  bey  mir  erschienen,  in  deren  Gegenwart  dieses ¬
  Testament  dergestalt  verlesen,  daß  der  8te  Zeuge
Caspar  Huth,  weilen  ich  Schreibens  und  zesens  unerfahren, ¬
  selbst  mit  hinein  gesehen,  und  mir  versichert
hat,  daß  alles  so  wie  es  hergelesen  worden,  niedergeschrieben ¬
  sey;  und  denn  dieses  meine  wahre  letzte  Willens=Meynung =
  ist,  welche,  wenn  sie  nicht  als  ein  foͤrm(clausula ¬
  codicillaris)  liches  Testament  bestehen  kann.
Clapr.  v.  Testam.
Og
dennoch
            
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