Volltext : Rechtswissenschaft von richtiger und vorsichtiger Eingehung der Verträge und Contracte (Theil 1)

Von  dem  Assecuranzgeschäfte.  539
Kosten,  es  mögen  die  Güter  erhalten  worden  seyn
oder  nicht,  allen  denjenigen  nach  einer  eydlichen
Rechnung  zu  bezahlen,  welche  solche  verwendet
haben.  Es  bekennen  auch  die  besagte  Asseureurs
die  Premie  von  dieser  Asseurance  und  zwar  sieben
vom  Hundert  durch  Jan  Enricus  erhalten  zu  haben; ¬
  es  soll  auch  diese  Police  so  viel  Kraft  haben,
als  ob  dieselbe  vor  Schöffen,  öffentlichen  Notarien
oder  auf  andere  Art  errichtet  wäre.  Alles  sonder
Argelist  und  Gefährde.
Ein  anderes  Formular  kommt  bey  Stryk  in
C.  C.  Sect.  III.  c.  5.  v.  30.  vor,  welches  aus
Stypmann  genommen.
§.  168.
Von  dem  wiederholten  Versprechen  (constitutum) -
  und  dem  Hypothekvertrage.
Unten  bey  der  Bürgschaft  und  dem  Pfandcontract, ¬
  wird  am  bequemern  Orte  hiervon  gehandelt ¬
  werden.
Ende  des  ersten  Theils.
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