Volltext : Rechtswissenschaft von richtiger und vorsichtiger Eingehung der Verträge und Contracte (Theil 1)

Von  dem  Assecuranzgeschäfte.  537
welken  Kosten  geloove  ghegeven  zal  worden
der  Reckeninge  ende  Eedt  van  de  ghene  ende
ghene  die  deselve  gedaen  sullen  hebben.  Ende -
  bekennen  de  Voorsz  Asseureurs  betaelt  wesen -
  van  de  Kost  of  Prys  van  deser  Assecurantie
by  handen  van  lan  Enricus,  ten  pryse  van  seven ¬
  ten  honderde,  ende  willen  en  consenteeren -
  deselve  Asseureurs,  dat  dese  Police  van  Assecurantie -
  van  soo  groten  Kracht  zy,  ghelyk
of  deselve  gemaekt  ende  gepasseert  ware  voor
Schepen,  openbare  Notarisen  ende  ander  sins,
alles  sonder  Bedrogh  of  Arghelist  etc.
Freye  Uebersezung.
Nicolaus  von  Emeren,  wohnhaft  zu  Antwerpen -
  versichert  nach  Gewohnheit  und  Gebrauch
der  Börse  zu  Antwerpen  und  Ordnungen  der  Kövigl. =
  Maj.  auf  Kaufmannschaft  und  Güter  von  ihm
oder  sonst  vor  ihn  und  in  seinem  Nahmen  auf  dem
Schiffe  genannt  St.  Jacob  wovon  Peter  Heerinck
zu  Amsterdam  oder  ein  anderer  Patron  ist,  von
dem  Hafen  oder  Rheede  von  Seville  nach  vorbesagter ¬
  Stadt  Antwerpen  geladen,  wieder  alles  Risico,
Gesahr  und  Zufaͤlle,  welche  sich  begeben  moͤgen,
und  welche  die  unterzeichnete  Asseureurs  von  der
Stunde  und  Tage  an  uͤbernehmen,  da  die  bemeldete ¬
  Güter  und  Kaufmannschaften  zum  vorbesagten
Hafen  oder  Rhede  zur  Einschiffung  gebracht  werden, ¬
  ohne  Unterschied,  ob  selbige,  in  Boten,
Schuyten  oder  Licht=Schiffen  zu  obiger  Reise  angeführet =
  werder.  Die  vorbesagte  Asseurance  soll
aber  so  lange  dauren,  bis  daß  die  bemeldete  Ladung ¬

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