Volltext : Heyde, W. G. von der: ¬Die Patrimonial- und Polizei-Gerichtsbarkeit oder Rechte und Pflichten der mit der Patrimonial- und Polizeigerichtsbarkeit beliehenen Rittergutsbesitzer

68
oder  der  Ortsgerichte  in  ihren  zwangspflichtigen  Krügen  Revisionen  und
Beschlagnahme  der  fremden  Getränke  bewirken  28
Durch  die  Ausführung  der  Polizeimaßregeln  wird  die  richterliche
Entscheidung  über  die  Contravention  nicht  ausgeschlossen  20
Anmerkung.  Den  mit  der  bürgerlichen  Gerichtsbarkeit  beliehenen
Gutsherrschaften,  steht  das  Recht  zur  Untersuchung  und  Bestrafung  der
Gewerbepolizei=Contravention,  in  sofern  diese  gegen  die  Landesgesetze ¬
  begangene  Contravention  zugleich  den  Ortspolizeilichen  Vorschriften
entgegen  und  nicht  mit  einem  Verbrechen  verbunden  sind,  welche  Criminal- ¬
  oder  fiskalische  Untersuchung  nach  sich  zieht,  zu  30)
§.  7.  Vermögens=Polizei.
1)  Aufsicht  auf  die  in  Betreff  des  Spielens  in  Lotterien  bestehenden ¬
  Vorschriften;  2)  der  verbotwidrigen  Errichtung  von  Glücksbuden; ¬
  3)  der  Ausspielung  beweglicher  und  unbeweglicher  Gegenstände; ¬
  4)  und  auf  die  Hazardspiele.
§.  8.  Armen-Polizei.
1)  Verhütung  der  Bettelei;  2)  Unterstützung  und  Verpflegung
Hülfsbedürftiger.
§.  9.  Münz-Polizei.
1)  Berechnung  des  Preußischen  Geldes;  Annahme  der  Kassenanweisungen; ¬
  3)  Ablieferung  falschen  Geldes.
§.  10.  Feuer-Polizei.
1)  Versicherungen  in  Privat-Feuersocietäten;  2)  Verheimlichung
eines  stattgehabten,  aber  unterdrückten  Feuers;  3)  unvorsichtiger  Umgang ¬
  mit  Feuer  und  Licht;  4)  nichtfeuersichere  Bedachung  der  Gebäude; ¬
  5)  gefährliche  Feuer-Anlagen;  6)  Controle  des  Schornsteinfegerwesens; ¬
  7)  das  Setzen  der  Stuben-,  Back-,  Töpfer-  und  Ziegelöfen, ¬
  so  wie  der  Oefen  in  den  Mühlen;  8)  feuersichre  Aufbewahrung
von  Heu,  Stroh  und  Häcksel;  9)  Aufstellung  von  Heu-,  Stroh  oder
Korndiemen;  10)  Gebrauch  vorschriftsmäßiger  Laternen;  11)  Verhütung
des  verbotwidrigen  Tabackrauchens;  12)  Ungehorsam  gegen  die  Befehle
des  Dirigenten  der  Feuerlösch-Anstalten;  13)  Vergehungen  gegen  die
Vorschriften  der  Feuerlösch=Anstalten;  14)  Feueranmachen  in  den
Wäldern,  auf  Aeckern  und  Wiesen:  15)  Hülfeleistung  bei  Waldbränden.
22)
Rescr.  des  hoh.  Min.  des  Handels  u.  d.  Fabrik.  v.  12.  März  1819.
A.  v.  K.  S.  382.
29
Reser.  v.  18.  Mai  1829.  A.  v.  K.  S.  381,  vom  26.  September  1834.
A.  v.  K.  S.  824.
90)  Reser.  des  hoh.  Minist,  des  Inn.  u.  d.  Pol.  vom  1.  Februgr  1838.
A.  v.  K.  Heft  1.  Nr.  185.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer