Volltext : Hahn, Oscar: ¬Die Preußische Gesetzgebung über Vorfluth, die Ent- und Bewässerungen und das Deichwesen


19.3. Landesgerichtsrath H. Wernecke. St.P.O. für das deutsche Reich nebst Einführungsgesetz. Textausgabe mit Rubriken, Parallelstellen und Sachregister. Leipzig und Heidelberg, Winter 1882

19.4. Concursordnung für das deutsche Reich nebst Einführungsgesetz. Textausgabe mit Rubriken, Parallelstellen und Sachregister von Landgerichtsrath H. Wernecke. Leipzig und Heidelberg, Winter, 1882

19.5. Ochsenbein, gewes. ref. Pfarrer zu Freiburg. Der Inquisitionsproceß wider die Waldenser zu Freiburg i. U. im Jahre 1430, nach den Acten dargestellt. Bern, Dalx. 1881

Literarische Anzeigen.

037

32.
Landesgerichtsrath H. Wern ecke. St.P.O. für das deutsche Reich
nebst Einsührungsgeseh. Textausgabe mit Rubriken, Parallel-
stellen und Sachregister. Leipzig und Heidelberg, Winter
1882. S. 168.
Diese Ausgabe bietet nichts Besonderes dar; auch sind die
Parallelstellen sehr dürftig ausgefallen. Unter den „Rubriken"
versteht der Verfasser die Inhaltsangabe der einzelnen Paragraphen.
Soweit Recensent verglichen hat, ist der Abdruck correct. Zu
loben ist das ausführliche und gut gearbeitete Sachregister, wie
die äußere Ausstattung des Buchs.

33.
Concursordnung für das deutsche Reich nebst Einführungsgesetz.
Textausgabe mit Rubriken, Parallelstellen und Sachregister
von Landgerichtsrath H. Wer necke. Leipzig und Heidelberg,
Winter 1882. S. 86.
Dieses. Gesetz interessirt hier nur soweit es die bekannten
Strafbestimmungen enthält. Allein von diesen Bestimmungen
sind nur bei §. 214 das Handelsgesetzbuch, das Reichsgesetz vom
4. Juli 1868 und das Einsührungsgeseh citirt. Auch hier ver-
dient das beigesügte Sachregister besonderes Lob.

34.
Ochsenbein, gewes. res. Pfarrer zu Freiburg. Der Jnqui-
sitionsproceß wider die Waldenser zu Freiburg i. U. im Jahre
1430, nach den Acten dargestellt. Bern, Dalx 1881. S. 410.
Der Verfasser hat in dem Freiburgischen Cantonsarchive ein
83 Blätter umfassendes Actenstück: „Acta Inquisitionis 14302 ent-
deckt, welches sich auf den großen Proceß gegen die Waldenser
im Jahre 1430 bezieht. Es haben 3 Processe dieser Art in Frei-
burg stattgefunden und zwar in den Jahren 1399, 1429 und
1430. Nahezu vollständig enthält jenes Actenstück den Proceß
des Jahres 1430, welcher die gründliche Zerstörung der Waldenser
Gemeinde von Freiburg bewirkte. Die Sprache, in welcher die
Relation abgefaßt ist, ist das bekannte Klosterlatein. Während
in dem ältesten Processe von 1399 die Angeschuldigten ohne Strafe
entlassen wurden, trat in den späteren Processen der Glaubens-
fanatismus grausamer auf; mehrere Personen wurden verbrannt,

19.3. Landesgerichtsrath H. Wernecke. St.P.O. für das deutsche Reich nebst Einführungsgesetz. Textausgabe mit Rubriken, Parallelstellen und Sachregister. Leipzig und Heidelberg, Winter 1882

19.4. Concursordnung für das deutsche Reich nebst Einführungsgesetz. Textausgabe mit Rubriken, Parallelstellen und Sachregister von Landgerichtsrath H. Wernecke. Leipzig und Heidelberg, Winter, 1882

19.5. Ochsenbein, gewes. ref. Pfarrer zu Freiburg. Der Inquisitionsproceß wider die Waldenser zu Freiburg i. U. im Jahre 1430, nach den Acten dargestellt. Bern, Dalx. 1881

Literarische Anzeigen.

037

32.
Landesgerichtsrath H. Wern ecke. St.P.O. für das deutsche Reich
nebst Einsührungsgeseh. Textausgabe mit Rubriken, Parallel-
stellen und Sachregister. Leipzig und Heidelberg, Winter
1882. S. 168.
Diese Ausgabe bietet nichts Besonderes dar; auch sind die
Parallelstellen sehr dürftig ausgefallen. Unter den „Rubriken"
versteht der Verfasser die Inhaltsangabe der einzelnen Paragraphen.
Soweit Recensent verglichen hat, ist der Abdruck correct. Zu
loben ist das ausführliche und gut gearbeitete Sachregister, wie
die äußere Ausstattung des Buchs.

33.
Concursordnung für das deutsche Reich nebst Einführungsgesetz.
Textausgabe mit Rubriken, Parallelstellen und Sachregister
von Landgerichtsrath H. Wer necke. Leipzig und Heidelberg,
Winter 1882. S. 86.
Dieses. Gesetz interessirt hier nur soweit es die bekannten
Strafbestimmungen enthält. Allein von diesen Bestimmungen
sind nur bei §. 214 das Handelsgesetzbuch, das Reichsgesetz vom
4. Juli 1868 und das Einsührungsgeseh citirt. Auch hier ver-
dient das beigesügte Sachregister besonderes Lob.

34.
Ochsenbein, gewes. res. Pfarrer zu Freiburg. Der Jnqui-
sitionsproceß wider die Waldenser zu Freiburg i. U. im Jahre
1430, nach den Acten dargestellt. Bern, Dalx 1881. S. 410.
Der Verfasser hat in dem Freiburgischen Cantonsarchive ein
83 Blätter umfassendes Actenstück: „Acta Inquisitionis 14302 ent-
deckt, welches sich auf den großen Proceß gegen die Waldenser
im Jahre 1430 bezieht. Es haben 3 Processe dieser Art in Frei-
burg stattgefunden und zwar in den Jahren 1399, 1429 und
1430. Nahezu vollständig enthält jenes Actenstück den Proceß
des Jahres 1430, welcher die gründliche Zerstörung der Waldenser
Gemeinde von Freiburg bewirkte. Die Sprache, in welcher die
Relation abgefaßt ist, ist das bekannte Klosterlatein. Während
in dem ältesten Processe von 1399 die Angeschuldigten ohne Strafe
entlassen wurden, trat in den späteren Processen der Glaubens-
fanatismus grausamer auf; mehrere Personen wurden verbrannt,

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