Volltext : ¬Der principielle Unterschied zwischen dem römischen und germanischen Rechte (1)

Erster  Theil.
Die  Verschiedenheit  der  obersten  Voraussetzung  und  der  principiellen
Begriffe  des  römischen  und  germanischen  Rechts.
Erster  Abschnitt.
Die  Verschiedenheit  der  obersten  Voraussetzung.
§.  1.
Das  Princip  der  Subjectivität  als  Grundlage  des
römischen  Rechts.
Das  Denken  des  Menschen,  der  sich  und  sein  Dasein  zu
begreifen  sucht,  bedarf  einer  bestimmten  Voraussetzung,  welche
den  Ausgangspunkt  für  seine  geistigen  Operationen  bildet,  und
auf  welche  sein  ganzes  Gedankensystem  gegründet  ist.  —  Diese
Voraussetzung  ist  entweder  das  Subject  des  Denkenden,
sein  Ich  (Princip  der  Subjectivität),  oder  die  Gesammtheit ¬
  der  ihn  umgebenden  Dinge,  die  Welt,  und  das
bewegende  und  schaffende  Princip  derselben,  der  Urgrund  aller
Dinge,  die  Gottheit  (Princip  der  Objectivität).
Wenn  der  Mensch  sein  Ich  zum  Ausgangspunkte  seines
Denkens  macht,  so  erblickt  er  in  sich  ein  mit  Vernunft  und
            
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