II. Interesse der Churfürsten. 131
Anzahl ist; da hingegen, durch Vermehrung
derselben, das groͤßte Kleinod des churfürstlichen -
Collegii, die Wahlfreyheit, von fremden
Einflusse unabhängiger wird. Bey so viel reellen -
Vortheilen verschwinden jene, ohnedieß bloß
scheinbare, Bedenklichkeiten; ein so geringfügiger -
Umstand aber, wie derjenige ist, daß die
Churfürsten in Ansehung desjenigen, den sie in
ihr Collegium aufnehmen, ihre hergebrachte
Präeminenz verliehren, und ihn alsdann für
ihres Gleichen erkennen müssen, kann um so
weniger in Betrachtung kommen, da jeder aͤltere -
Churfürst doch immer seinen Rang fuͤr dem
neuen behielte. Erinnerte man sich nicht an die
vielen, oft so sehr ins Kleine gehenden, Cärimoniellstreitigkeiten, -
die selbst bey wichtigen Geschäften, -
nicht selten Aufenthalt und Schwierigkeiten -
veranlaßten; so wuͤrde man kaum darauf -
fallen, daß solche Gegenstäͤnde, bey Errichtung -
einer neuen Chur, in Betrachtung kommen -
könnten.
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Max-Planck-Institut für
Trier
Taatl gadbiohek Weberbach
europäische Rechtsgeschichte
RIER