Inhaltsverzeichnis : Magazin für das deutsche Staats- und Lehenrecht (Th. 4 (1791))

II.  Interesse  der  Churfürsten.  131
Anzahl  ist;  da  hingegen,  durch  Vermehrung
derselben,  das  groͤßte  Kleinod  des  churfürstlichen -
  Collegii,  die  Wahlfreyheit,  von  fremden
Einflusse  unabhängiger  wird.  Bey  so  viel  reellen -
  Vortheilen  verschwinden  jene,  ohnedieß  bloß
scheinbare,  Bedenklichkeiten;  ein  so  geringfügiger -
  Umstand  aber,  wie  derjenige  ist,  daß  die
Churfürsten  in  Ansehung  desjenigen,  den  sie  in
ihr  Collegium  aufnehmen,  ihre  hergebrachte
Präeminenz  verliehren,  und  ihn  alsdann  für
ihres  Gleichen  erkennen  müssen,  kann  um  so
weniger  in  Betrachtung  kommen,  da  jeder  aͤltere -
  Churfürst  doch  immer  seinen  Rang  fuͤr  dem
neuen  behielte.  Erinnerte  man  sich  nicht  an  die
vielen,  oft  so  sehr  ins  Kleine  gehenden,  Cärimoniellstreitigkeiten, -
  die  selbst  bey  wichtigen  Geschäften, -
  nicht  selten  Aufenthalt  und  Schwierigkeiten -
  veranlaßten;  so  wuͤrde  man  kaum  darauf -
  fallen,  daß  solche  Gegenstäͤnde,  bey  Errichtung -
  einer  neuen  Chur,  in  Betrachtung  kommen -
  könnten.
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Max-Planck-Institut  für
Trier
Taatl  gadbiohek  Weberbach
europäische  Rechtsgeschichte
RIER
            
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