Volltext : Köhler, Georg Eduard: Historisch-juristische Abhandlung von der Alten Waldmark und Haingerathe im Rheingaue und derselben älteren und neueren Verfassung

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und  zwar  im  ersten,  die  Beschaffenheit  der
Waldmark  und  des  Haingerichts  von  den
ältesten  Zeiten  bis  auf  das  Jahr  1494,
im  zweyten,  von  da  bis  zu  dem  Ende  des
siebzehnden  Jahrhunderts,  und  im  dritten
vom  Anfange  dieses  Jahrhunderts  bis  anhero, =
  behandeln.  Das  eigentliche  PrivatMarkrecht =
  unter  den  Mitmaͤrkern  werde
ich  nur  in  so  fern  beruͤhren,  als  es  zu  meinem ¬
  Zwecke  dienlich  und  erforderlich  ist,
und  mich  im  uͤbrigen  um  so  weniger  damit
abgeben,  als  dessen  Bearbeitung  fuͤr  eine
akademische  Abhandlung  zu  weitschichtig
wäre.
Erster
            
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