Wassergesetz.
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stätigung des Statuts einer
Wassergenossenschaft 492;
Z. der Kreisregierung zur endgültigen ¬
Genehmigung eines
genossenschaftlichen Be¬ oder
Entwässerungsunternehmens
mit Teilnahmezwang 558;
Z. zur Erlassung von Strafverfügungen ¬
im Sinne des Wassergesetzes ¬
670 ff.;
Z., örtliche der Verwaltungsbehörden ¬
693.
Zwangsenteignung, Bestimmungen
des Zwangsenteignungsgesetzes
450 ff.
Zwangsenteignungen, im Gegensatz
zu Zwangsverpflichtungen, 388.
Zwangsmittel bei öffentlichen
Wassergenossenschaften 507.
Zwangsverpflichtungen, Allgemeines
384 ff.
im Einzelnen 389 ff.
3.
(GrundVorarbeiten ¬
rsuchungen) zur Vorun ¬
bereitung der Ausführung
oder Änderung einer Wasserbenützungsanlage ¬
389 ff.,
Einführung eines Ablaufkanals ¬
in ein öffentliches
Gewässer 393 ff.,
Anschluß einer Stauanlage ¬
an ein fremdes Ufer
398 ff.
Mitbenützung einer fremden ¬
Stauanlage 402 ff.,
Beschränkung des Betriebs
einer fremden Wassernutzung
auf eine bestimmte Zeit409ff.,
Anderung einer fremden
Wasserbenützungsanl. 412ff.,
Wasserab= und Wasserzuleitung
über fremde Grundücke ¬
416 ff.
Mitbenützung solcher Leitungen ¬
durch den Grundstückseigentümer ¬
425,
Umbau oder Verlegung
einer Stauanlage 428 ff.,
Entziehung des einem
Dritten zustehenden besonderen ¬
Wassernutzungsrechts
433 ff.,
Z., Zuständigkeit zur Auferlegung
439;
Z., Kosten des Verfahrens 440;
Entscheidung, gleichzeitige,
über Anerkennung einer Z.,
Verleihung eines Wassernutzungsrechts ¬
2c. 440;
Z., Zeitpunkt des Inkrafttretens
440;
Verfahren bei Auferlegung
von Z. 441 ff.,
Vollstreckung von Z. 455;
Z., Klagerhebung wegen der zu
leistenden Entschädigung, Sicherheit ¬
bezw. des Kostenanteils ¬
455;
Erlöschen derselben 459 ff.;
3.
Erteilung einer Frist bei
Auferlegung von Z. 459 ff.;
Zuziehung eines Richters
bei Auferlegung von Z. 678,
682, 687.
Zwangsvollstreckung gegen Genossen
bei (frei vereinbarten) Genossenschaften ¬
485;
Z. bei öffentlichen Wassergenossenschaften ¬
507.
Zweck der Verleihung von Wassernutzungsrechten, ¬
Angabe des 3.
in der Verleihungsurkunde 269 ff.