Inhaltsverzeichnis : Gutachten der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr (Neue Sammlung, Bd. 3)

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wurden,  wo  etwa  das  Vermögen  die  obige  Summe  von
5000  Thalern  nur  um  ein  Geringes  übersteigen  sollte,  oder
wo  der  Curande  durch  Krankheit  oder  sonst  ganz  oder  theilweise ¬
  unfähig  wäre,  sich  einen  Erwerb  zu  verschaffen.
Wir  haben  in  dem  Vorstehenden  nur  in  allgemeinen
Umrissen  diejenigen  Grundsätze  andeuten  wollen,  nach  denen
künftighin  der  Kostenpunkt  in  Vormundschaftssachen  zweckmäßig
zu  reguliren  sein  dürfte,  und  überlassen  es  gern  besser  Berufenen, ¬
  hierin  Modificationen  nach  den  verschiedenen  Richtungen
hin  eintreten  zu  lassen;  wir  können  aber  nicht  umhin,  unsere
Ueberzeugung  wenigstens  dahin  auszusprechen:  daß  bei  jener
Art  und  Weise  des  Kostenansatzes  jedenfalls  mehr  Gleichförmigkeit, ¬
  wie  bisher,  in  das  Verfahren  der  verschiedenen
Gerichte  gebracht  werden,  und  manche  Klage  über  Kostenerschwerniß =
  verstummen  würde.
            
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