Inhaltsverzeichnis : Grattenauer, Karl Wilhelm Friedrich: Ueber die Nothwehr

VII
moͤglich  macht,  und  ihm  so  den  Gebrauch  seiner  besten ¬
  Kräfte  und  Fähigkeiten  raubt  —;  wo  ferner  über
Schuld  und  Unschuld  nicht  öffentlich,  im  Angesichte ¬
  unserer  Freunde,  Bekannten  und  Mitburger,
sondern  im  Wege  des  aus  Heimlichkeit  und  Angeberei ¬
  zusammengesetzten  Inquisitionsprozesses  verfahren ¬
  wird  —;  und  wo  es  endlich  hergebracht  ist,  in
der  Tiefe  der  Gefaͤngnisse  aus  kleinen,  schiefen,  verschrobenen, ¬
  verruͤckten,  verdruͤckten,  geschlossenen,
bekannten  und  geleugneten  Anzeigen  und  Umständen,
über  alles,  was  man  so  aus  dem  Jnquisiten  heraus,
oder  auch  in  ihn  hinein  verhört  hat,  eine  Species -
  facti  zu  entwerfen,  und  dann  auf  dergleichen
Schreiberei  bei  geschlossenen  Thuͤren  des  Gerichts  ein
Urtel  zusammen  zu  votiren  —  —;  mit  einem  Worte: =
  wo  nicht  eine  Jury  über  den  Menschen  und
die  That  menschlich  und  vernünftig  urtheilt, ¬
  der  Richter  aber  einzig  und  allein  nur  die  gesetzliche =
  Folge  des  Urtheils  der  Geschwornen
buchstäblich  und  mechanisch  bestimmt  —:  da
sind  alle  Kriminalverhandlungen  für  Wahrheit  und
Wissenschaft,  für  Menschenkenntniß  und  Philosophie
von  keinem  erheblichen  Nutzen.  Nur  ein  halb  gebildetes =
  Volk  kann  daran  noch  einiges  Jnteresse  finden;
kultivirten  Nationen  würden  sie  unerträglich  seyn,
und  ein  Bürger  ächt=römischen  Geistes  würde  lieber
sein  Leben  verlieren,  als  seinem  höchsten  Vorrechte
entsagen  wollen,  im  öffentlichen  Gerichte  über  Schuld
und  Unschuld  seiner  Mitbürger  eine  Stimme  z
haben.
Alles  höhere  Jnteresse  an  der  Person ¬
  eines  Verbrechers  hat  einen  tragischen =
  Charakter.  Wie  müssen  ihn  uns  denken
können,  als  im  Strrite  mit  irgend  einer  gewaltigen
Leidenschaft,  vorzüglich  mit  der  Liebe  und  der
Rache.
            
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