Inhaltsverzeichnis : ¬Das Preußische Civil-Recht ([1/2])

Literair=Notizen.
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c)  Merkel.  Kommentar.  2  Bde.  Breslau  1812.  2.  Auflage.  Mehr
Notizensammlung,  als  Kommentar.
d)  Bielitz,  Praktischer  Kommentar.  8  Bde  mit  2  Heften  Nachträgen. ¬
  Erfurt  1823  fl.  Was  in  diesem  Werke  gut,  ist  wegen
der  breiten  und  veralteten  Schreibart,  schwer  zu  erkennen.
V.  Systeme.
§.  32.  Hier  sind  zu  merken:
a)  v.  Eggers,  Lehrbuch  des  gemeinen  Preuß.  Rechts.  4  Bde.
1797.  Hat,  trotz  des  erlangten  Preises,  vielleicht  mit  Recht,
keine  neue  Auflage  erlebt.
b)  v  Goßler,  Handbuch  gemeinnütziger  Rechtswahrheiten.  3.  Aufl.
von  v.  Strampf.  Berlin  1826.
c)  Klein,  System  des  Preuß.  Civil  Rechts,  und  umgearbeitet  von
v.  Rönne.  Halle  1830.  2.  Aufl.  1836.
d)  Fürstenthal,  Institutionen  des  Preuß.  Rechts.
Berlin  1827.
e)  Temme,  Handbuch  des  Preuß.  Civil=Rechts.  Die  Leistungen
des  Verfassers  in  der  strafrechtl.  Literatur  sind  gediegener  und
anerkannter.
f)  Schröter,  Handbuch  des  Preuß.  Civil-Rechts.
Thöne,  Handbuch  des  Preuß.  Privat-Rechts,  2  Bde.  leider
unvollendet.
h)  Bornemann,  Systematische  Darstellung  des  Preuß.  Civil-Rechts.
6  Bde.  Berlin.  Jonas.  Ein  sehr  renomirtes  Werk.
Der  einzelnen  Monographien  wird  bei  den  betreffenden  Lehren  Erwähnung ¬
  geschehen.
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