2. Leistungen der Unfallversicherung.
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Berufsgenossenschaft) etwas über 7oo ooo Mark kostete, das Krankenhaus »Berg.
mannstrost« zu Halle a. S., von der Sektion IV .
Mitteldeutschland — der Knappschafts-Berufsgenossenschaft ¬
mit einem Kostenaufwande von 750 000 Mark erbaut,
ferner das Kranken- und Rekonvaleszentenhaus der Norddeutschen Holz-Berufsgenossenschaft ¬
in Neu-Rahnsdorf bei Berlin
mit 500 000 Mark errichtet. Diese
drei Anstalten sind nach den Regeln der modernen Wissenschaft und den Grundsätzen ¬
strengster Asepsis und Antisepsis eingerichtet, licht, luftig, mit ausreichenden
Tagesräumen und Erholungsplätzen für die Minderkranken und die Rekonvaleszenten
versehen; grösse Operationssäle, reichliche Badeeinrichtungen, römisch-irische etc.
Bäder, Vorrichtungen für Massage, Elektrotherapie, mediko-mechanische Behandlung ¬
sind vorhanden, den Rekonvaleszenten ist Gelegenheit gegeben, sich an Arbeit
wieder zu gewöhnen.
Andere Berufsgenossenschaften haben sich durch, Verträge mit bestehenden
Krankenhäusern besondere Abtheilungen für Unfallkranke gesichert; in dieser
Beziehung verdient Erwähnung das Krankenhaus des Ordens der barmherzigen
Brüder zu Bonn und das St. Marien-Hospital der Franziskanèrinnen auf dem
Venusberge bei Bonn.
Auch werden die neuerdings in vielen Städten errichteten medico-mechanischen ¬
Institute von den Berufsgenossenschaften vielfach benutzt und sind zu
letzteren in ständige Beziehung getreten. Ebenso nehmen sich die öffentlichen
und die Universitätskliniken mehr und mehr der Unfallverletzten an. Im Königlichen ¬
Charité-Krankenhause zu Berlin ist eine eigene Abtheilung für Unfallverletzte ¬
eingerichtet. Hier wird, soweit die Bettenzahl reicht, jeder von einer
Berufsgenossenschaft überwiesene Unfallverletzte aufgenommen — zum Satze
von 3 Mark für Behandlung und Verpflegung —, und es wird nicht blos auf
die sog. Wundheilung, sondern darüber hinaus auf die möglichst vollständige
funktionelle Wiederherstellung des Verletzten hingearbeitet; vor Eintritt dieses
Erfolges findet die Entlassung des Patienten nur auf ausdrücklichen Wunsch
der Berufsgenossenschaft statt.1) Den Vertrauensärzten der Berufsgenossenschaften
ist es zur Orientierung über ihre Kranken gestattet, an den Visiten der ordinirenden
Aerzte Theil zu nehmen. Durch diese Schöpfung einer der bedeutendsten Lehranstalten ¬
Deutschlands wird den Interessen der Verletzten, der Berufsgenossenschaften, ¬
der staatlichen Unterrichtsverwaltung und der medizinischen Wissenschaft
aufs Beste Rechnung getragen:
Was so die Berufsgenossenschaften durch Verkürzung der Wartezeit, für
richtige und gute Behandlung durch tüchtige Chirurgen sofort nach dem Unfalle
an Mehrkosten aufwenden, gewinnen sie reichlich wieder durch Ersparniss an
Renten. Besonders sichtbar ist, wie Abgeordneter Richard Roesicke (Dessau)
im Reichstage am 22. Januar 190o hervorhob, der erzielte Erfolg bei der
Sektion VI der Brauerei- und Mälzerei-Berufsgenossenschaft, die
aufser der Stadt Berlin einen grossen Theil Norddeutschlands umfasst. In Folge
ihrer umfassenden Thätigkeit auf dem Gebiete des Heilverfahrens ist bei ihr die
Zahl der entschädigungspflichtigen Unfälle von Jahr zu Jahr herabgegangen:
1892 trafen deren noch 17,63 auf 10oo versicherte Arbeiter, jetzt nur 8,90; in
der Stadt Berlin allein sind diese Zahlen sogar von 22,08 auf 6,48 zurückgegangen;
der Betrag der ersparten Renten bezw. ihr Kapitalwerth wird auf 800 o0o Mark
jährlich veranschlagt. Der Erfolg ist um so überraschender und beweiskräftiger,
*) Zu vergl. Rundschreiben des Reichs-Versicherungsamts vom 14. Januar 1897 an
die Vorstände der Berufsgenossenschaften und Sektionen, zu deren Bezirk Berlin gehört.
(A. N. des R. V. A. 1897 S. 174.)
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