Volltext : Lass, Ludwig: Einrichtung und Wirkung der deutschen Arbeiterversicherung

2.  Leistungen  der  Unfallversicherung.
179
Berufsgenossenschaft)  etwas  über  7oo  ooo  Mark  kostete,  das  Krankenhaus  »Berg.
mannstrost«  zu  Halle  a.  S.,  von  der  Sektion  IV  .
Mitteldeutschland  —  der  Knappschafts-Berufsgenossenschaft ¬
  mit  einem  Kostenaufwande  von  750  000  Mark  erbaut,
ferner  das  Kranken-  und  Rekonvaleszentenhaus  der  Norddeutschen  Holz-Berufsgenossenschaft ¬
  in  Neu-Rahnsdorf  bei  Berlin
mit  500  000  Mark  errichtet.  Diese
drei  Anstalten  sind  nach  den  Regeln  der  modernen  Wissenschaft  und  den  Grundsätzen ¬
  strengster  Asepsis  und  Antisepsis  eingerichtet,  licht,  luftig,  mit  ausreichenden
Tagesräumen  und  Erholungsplätzen  für  die  Minderkranken  und  die  Rekonvaleszenten
versehen;  grösse  Operationssäle,  reichliche  Badeeinrichtungen,  römisch-irische  etc.
Bäder,  Vorrichtungen  für  Massage,  Elektrotherapie,  mediko-mechanische  Behandlung ¬
  sind  vorhanden,  den  Rekonvaleszenten  ist  Gelegenheit  gegeben,  sich  an  Arbeit
wieder  zu  gewöhnen.
Andere  Berufsgenossenschaften  haben  sich  durch,  Verträge  mit  bestehenden
Krankenhäusern  besondere  Abtheilungen  für  Unfallkranke  gesichert;  in  dieser
Beziehung  verdient  Erwähnung  das  Krankenhaus  des  Ordens  der  barmherzigen
Brüder  zu  Bonn  und  das  St.  Marien-Hospital  der  Franziskanèrinnen  auf  dem
Venusberge  bei  Bonn.
Auch  werden  die  neuerdings  in  vielen  Städten  errichteten  medico-mechanischen ¬
  Institute  von  den  Berufsgenossenschaften  vielfach  benutzt  und  sind  zu
letzteren  in  ständige  Beziehung  getreten.  Ebenso  nehmen  sich  die  öffentlichen
und  die  Universitätskliniken  mehr  und  mehr  der  Unfallverletzten  an.  Im  Königlichen ¬
  Charité-Krankenhause  zu  Berlin  ist  eine  eigene  Abtheilung  für  Unfallverletzte ¬
  eingerichtet.  Hier  wird,  soweit  die  Bettenzahl  reicht,  jeder  von  einer
Berufsgenossenschaft  überwiesene  Unfallverletzte  aufgenommen  —  zum  Satze
von  3  Mark  für  Behandlung  und  Verpflegung  —,  und  es  wird  nicht  blos  auf
die  sog.  Wundheilung,  sondern  darüber  hinaus  auf  die  möglichst  vollständige
funktionelle  Wiederherstellung  des  Verletzten  hingearbeitet;  vor  Eintritt  dieses
Erfolges  findet  die  Entlassung  des  Patienten  nur  auf  ausdrücklichen  Wunsch
der  Berufsgenossenschaft  statt.1)  Den  Vertrauensärzten  der  Berufsgenossenschaften
ist  es  zur  Orientierung  über  ihre  Kranken  gestattet,  an  den  Visiten  der  ordinirenden
Aerzte  Theil  zu  nehmen.  Durch  diese  Schöpfung  einer  der  bedeutendsten  Lehranstalten ¬
  Deutschlands  wird  den  Interessen  der  Verletzten,  der  Berufsgenossenschaften, ¬
  der  staatlichen  Unterrichtsverwaltung  und  der  medizinischen  Wissenschaft
aufs  Beste  Rechnung  getragen:
Was  so  die  Berufsgenossenschaften  durch  Verkürzung  der  Wartezeit,  für
richtige  und  gute  Behandlung  durch  tüchtige  Chirurgen  sofort  nach  dem  Unfalle
an  Mehrkosten  aufwenden,  gewinnen  sie  reichlich  wieder  durch  Ersparniss  an
Renten.  Besonders  sichtbar  ist,  wie  Abgeordneter  Richard  Roesicke  (Dessau)
im  Reichstage  am  22.  Januar  190o  hervorhob,  der  erzielte  Erfolg  bei  der
Sektion  VI  der  Brauerei-  und  Mälzerei-Berufsgenossenschaft,  die
aufser  der  Stadt  Berlin  einen  grossen  Theil  Norddeutschlands  umfasst.  In  Folge
ihrer  umfassenden  Thätigkeit  auf  dem  Gebiete  des  Heilverfahrens  ist  bei  ihr  die
Zahl  der  entschädigungspflichtigen  Unfälle  von  Jahr  zu  Jahr  herabgegangen:
1892  trafen  deren  noch  17,63  auf  10oo  versicherte  Arbeiter,  jetzt  nur  8,90;  in
der  Stadt  Berlin  allein  sind  diese  Zahlen  sogar  von  22,08  auf  6,48  zurückgegangen;
der  Betrag  der  ersparten  Renten  bezw.  ihr  Kapitalwerth  wird  auf  800  o0o  Mark
jährlich  veranschlagt.  Der  Erfolg  ist  um  so  überraschender  und  beweiskräftiger,
*)  Zu  vergl.  Rundschreiben  des  Reichs-Versicherungsamts  vom  14.  Januar  1897  an
die  Vorstände  der  Berufsgenossenschaften  und  Sektionen,  zu  deren  Bezirk  Berlin  gehört.
(A.  N.  des  R.  V.  A.  1897  S.  174.)
12
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer