Full text: Bahlmann, Wilhelm: ¬Das preußische Grundbuchrecht

Einleitung. 
dieselbe ergänzenden und erläuternden späteren Bestimmungen 
gestaltet hat, den Bedürfnissen und der praktischen Erfahrung ge 
mäß zu vereinfachen." Es kann daher nicht befremden, daß auch 
das Gesetz vom 24. Mai 1853 den Anforderungen des Verkehrs 
nicht genügte. Die Verkehrsverhältnisse hatten sich seit dem An 
fange des Jahrhunderts vollständig umgestaltet. Der rapide sich 
steigernde Handel, die großartigen Anlagen der Eisenbahnen und 
anderer industrieller Unternehmungen, die in den mannigfaltigsten 
Anleihen sich ausprägenden Kreditbedürfnisse der Staaten und 
anderer korporativer Verbände, die sich immer weiter ausdehnende 
internationale Gestaltung der Börse hatten zur Folge, daß sich 
das Kapital mehr und mehr von dem Hypothekenverkehr zurück 
zog. Indem die neuen Gelegenheiten zur Kapitalsanlage Vor 
theile boten und bieten, welche die Grundstücks-Hypothek nie bieten 
kann, mußte das spekulirende Kapital wachsen und sich das eine 
ruhige, dauernde Anlage suchende Kapital vergeringern. In dem 
Mangel des Kapitals gegen reale Sicherheit, der sogenannten 
Hypothekennoth, welche sich noch um so fühlbarer machen mußte, 
als die Grundbesitzer die Landwirthschaft nach neuen, rationelleren 
Grundsätzen und in der immer mehr gebotenen Verbindung mit 
kommerziellen und industriellen Unternehmungen betreiben und 
deßhalb jetzt ein größeres Betriebskapital als in früheren Zeiten 
gebrauchen, lag denn auch der wesentlichste Antrieb für eine, auch 
das materielle Recht betreffende Reform auf dem Gebiete des 
Hypothekenrechts, welche in jüngerer Zeit von Jahr zu Jahr, 
immer häufiger und dringender, amtlich und außeramtlich, in 
durchgreifendster Weise angestrebt wurde. 
Die Zielpunkte, welche man bei der Reformbestrebung im 
Auge hatte und welche in zahlreichen Publikationen aufgestellt 
und begründet wurden, haben zuerst im Herrenhause der von 
Meding und Genossen unter dem 10. Februar 1857 einge 
brachte Antrag und der darüber erstattete Kommissions-Bericht 
näher dahin präzisirt: 
Vereinfachung des Verfahrens durch Beseitigung der Hinder 
nisse und Förmlichkeiten, welche den Verkehr unnütz belästigen, 
Verminderung der Kosten, Erleichterung der Uebertragung der 
Hppotheken=Dokumente und Annäherung derselben an Inhaber 
Papiere, Ueberweisung der Hypothekensachen an Einzelbeamte,
	        
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