Einleitung.
dieselbe ergänzenden und erläuternden späteren Bestimmungen
gestaltet hat, den Bedürfnissen und der praktischen Erfahrung ge
mäß zu vereinfachen." Es kann daher nicht befremden, daß auch
das Gesetz vom 24. Mai 1853 den Anforderungen des Verkehrs
nicht genügte. Die Verkehrsverhältnisse hatten sich seit dem An
fange des Jahrhunderts vollständig umgestaltet. Der rapide sich
steigernde Handel, die großartigen Anlagen der Eisenbahnen und
anderer industrieller Unternehmungen, die in den mannigfaltigsten
Anleihen sich ausprägenden Kreditbedürfnisse der Staaten und
anderer korporativer Verbände, die sich immer weiter ausdehnende
internationale Gestaltung der Börse hatten zur Folge, daß sich
das Kapital mehr und mehr von dem Hypothekenverkehr zurück
zog. Indem die neuen Gelegenheiten zur Kapitalsanlage Vor
theile boten und bieten, welche die Grundstücks-Hypothek nie bieten
kann, mußte das spekulirende Kapital wachsen und sich das eine
ruhige, dauernde Anlage suchende Kapital vergeringern. In dem
Mangel des Kapitals gegen reale Sicherheit, der sogenannten
Hypothekennoth, welche sich noch um so fühlbarer machen mußte,
als die Grundbesitzer die Landwirthschaft nach neuen, rationelleren
Grundsätzen und in der immer mehr gebotenen Verbindung mit
kommerziellen und industriellen Unternehmungen betreiben und
deßhalb jetzt ein größeres Betriebskapital als in früheren Zeiten
gebrauchen, lag denn auch der wesentlichste Antrieb für eine, auch
das materielle Recht betreffende Reform auf dem Gebiete des
Hypothekenrechts, welche in jüngerer Zeit von Jahr zu Jahr,
immer häufiger und dringender, amtlich und außeramtlich, in
durchgreifendster Weise angestrebt wurde.
Die Zielpunkte, welche man bei der Reformbestrebung im
Auge hatte und welche in zahlreichen Publikationen aufgestellt
und begründet wurden, haben zuerst im Herrenhause der von
Meding und Genossen unter dem 10. Februar 1857 einge
brachte Antrag und der darüber erstattete Kommissions-Bericht
näher dahin präzisirt:
Vereinfachung des Verfahrens durch Beseitigung der Hinder
nisse und Förmlichkeiten, welche den Verkehr unnütz belästigen,
Verminderung der Kosten, Erleichterung der Uebertragung der
Hppotheken=Dokumente und Annäherung derselben an Inhaber
Papiere, Ueberweisung der Hypothekensachen an Einzelbeamte,