VI. Der Kapitalismus und die Passivität der Landwirthschaft. 243
Was dagegen das Betriebskapital anbetrifft, so ist dasselbe für
den Landwirth eben so wichtig als der Boden selbst; denn nicht vom
Lande schlechtweg kommt die Rente, sondern von der Art und Weise,
wie dasselbe bearbeitet wird. Dies ist, wie bekannt, wesentlich abhängig
von dem Betriebskapital, welches in einem Theile als umlaufendes
Kapital bezeichnet wird und alle Verlagsgegenstände umfaßt, welche nur
einmal benützt werden können im Gegensatze zu dem stehenden Betriebskapital, ¬
welches wieder Gegenstände betrifft, die einen mehrmaligen
Gebrauch zulassen. Ueber die Frage, ob überhaupt das Betriebskapital
Gegenstand eines hypothekarischen Darlehens sein soll, herrscht noch sehr
Ich verneine die Frage, und zwar einmal, weil das
wenig Klarheit.
Betriebskapital an sich schon zu bedeutend für eine Erborgung ist, zum
andern aber weil diese Erborgung meist zur Inventarien=Verpfändung
führt und dies den Landwirth von vornherein in die Hände des Wucherers ¬
liefert. Angenommen, ein Landgut sei um den Preis von 40.000 fl.
erworben, so fragt es sich, wie hoch im Durchschnitt das nothwendige
Betriebskapital sein muß? In dieser Form die Frage gestellt, kommt
es darauf an, was wir als Maßstab anlegen, den „landesüblichen
Zins“ des Anlagekapitals mit 2400 fl. oder die entsprechende Grundrente ¬
mit 1600 fl., denn wir dürfen nicht vergessen, daß das mobile
Vermögen in immobiles, das Kapital in Grund und Boden umgewandelt ¬
wurde. Der landesübliche Zins kann bei dem Wirthschafter
nicht ganz unberücksichtigt bleiben, weil er mehr oder weniger alle Verhältnisse ¬
des Verkehrslebens beeinflußt; mit der Grundrente aber muß
der Besitzer rechnen, weil sie ihm die Grundlage aller seiner Vorausberechnungen ¬
ist. Machen wir indessen einen Ausgleich, indem wir die
Ziffer des Erfordernisses im Verhältniß von dem einen auf den anderen
Maßstab übertragen. Dann kommen wir im mittleren Durchschnitt
ziemlich genau auf den achtfachen Betrag der Grundrente von 4% also
auf den Betrag von 12.800 fl. und das ist in der That die erforderliche ¬
Summe. Hiervon entfallen dann — ebenfalls im mittleren Durchschnitte ¬
2/ oder 8533½ fl. auf das stehende und ½ oder 426623 fl.
auf das umlaufende Betriebskapital. Es wäre vielleicht interessant zu
untersuchen, was von dem Reinertrage des Gutes auf die Arbeit und
was davon auf das eingewendete Kapital komme, wie sich das stehende
Betriebskapital zu erhalten oder das umlaufende alljährlich wieder f
zu machen habe, doch das gehört der landwirthschaftlichen Verwaltungs16“ ¬