Volltext : Preser, Karl: ¬Die Erhaltung des Bauernstandes

VI.  Der  Kapitalismus  und  die  Passivität  der  Landwirthschaft.  243
Was  dagegen  das  Betriebskapital  anbetrifft,  so  ist  dasselbe  für
den  Landwirth  eben  so  wichtig  als  der  Boden  selbst;  denn  nicht  vom
Lande  schlechtweg  kommt  die  Rente,  sondern  von  der  Art  und  Weise,
wie  dasselbe  bearbeitet  wird.  Dies  ist,  wie  bekannt,  wesentlich  abhängig
von  dem  Betriebskapital,  welches  in  einem  Theile  als  umlaufendes
Kapital  bezeichnet  wird  und  alle  Verlagsgegenstände  umfaßt,  welche  nur
einmal  benützt  werden  können  im  Gegensatze  zu  dem  stehenden  Betriebskapital, ¬
  welches  wieder  Gegenstände  betrifft,  die  einen  mehrmaligen
Gebrauch  zulassen.  Ueber  die  Frage,  ob  überhaupt  das  Betriebskapital
Gegenstand  eines  hypothekarischen  Darlehens  sein  soll,  herrscht  noch  sehr
Ich  verneine  die  Frage,  und  zwar  einmal,  weil  das
wenig  Klarheit.
Betriebskapital  an  sich  schon  zu  bedeutend  für  eine  Erborgung  ist,  zum
andern  aber  weil  diese  Erborgung  meist  zur  Inventarien=Verpfändung
führt  und  dies  den  Landwirth  von  vornherein  in  die  Hände  des  Wucherers ¬
  liefert.  Angenommen,  ein  Landgut  sei  um  den  Preis  von  40.000  fl.
erworben,  so  fragt  es  sich,  wie  hoch  im  Durchschnitt  das  nothwendige
Betriebskapital  sein  muß?  In  dieser  Form  die  Frage  gestellt,  kommt
es  darauf  an,  was  wir  als  Maßstab  anlegen,  den  „landesüblichen
Zins“  des  Anlagekapitals  mit  2400  fl.  oder  die  entsprechende  Grundrente ¬
  mit  1600  fl.,  denn  wir  dürfen  nicht  vergessen,  daß  das  mobile
Vermögen  in  immobiles,  das  Kapital  in  Grund  und  Boden  umgewandelt ¬
  wurde.  Der  landesübliche  Zins  kann  bei  dem  Wirthschafter
nicht  ganz  unberücksichtigt  bleiben,  weil  er  mehr  oder  weniger  alle  Verhältnisse ¬
  des  Verkehrslebens  beeinflußt;  mit  der  Grundrente  aber  muß
der  Besitzer  rechnen,  weil  sie  ihm  die  Grundlage  aller  seiner  Vorausberechnungen ¬
  ist.  Machen  wir  indessen  einen  Ausgleich,  indem  wir  die
Ziffer  des  Erfordernisses  im  Verhältniß  von  dem  einen  auf  den  anderen
Maßstab  übertragen.  Dann  kommen  wir  im  mittleren  Durchschnitt
ziemlich  genau  auf  den  achtfachen  Betrag  der  Grundrente  von  4%  also
auf  den  Betrag  von  12.800  fl.  und  das  ist  in  der  That  die  erforderliche ¬
  Summe.  Hiervon  entfallen  dann  —  ebenfalls  im  mittleren  Durchschnitte ¬
  2/  oder  8533½  fl.  auf  das  stehende  und  ½  oder  426623  fl.
auf  das  umlaufende  Betriebskapital.  Es  wäre  vielleicht  interessant  zu
untersuchen,  was  von  dem  Reinertrage  des  Gutes  auf  die  Arbeit  und
was  davon  auf  das  eingewendete  Kapital  komme,  wie  sich  das  stehende
Betriebskapital  zu  erhalten  oder  das  umlaufende  alljährlich  wieder  f
zu  machen  habe,  doch  das  gehört  der  landwirthschaftlichen  Verwaltungs16“ ¬

            
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