Full text : ¬Der badische Bürgermeister (3)

an  gegen  das  Unternehmen  gewesen  waren)  zu  tragen  seien.
In  der  Tagfahrt  müssen  drei  Vierteile  der  Beteiligten,  welche
mindestens  drei  Vierteile  der  Grundstücke  nach  dem  Steuerkapitale ¬
  besitzen,  ausdrücklich  für  die  Einstellung  stimmen,  sonst
erklärt  der  Bezirksbeamte  den  Antrag  als  abgelehnt.  Andernfalls ¬
  legt  er  die  Akten  vor.  Die  Oberdirektion,  fürsorglich  auf
Beschwerde  das  Ministerium  des  Innern  kann  auch  jetzt  die
Genehmigung  versagen.  Bei  Erteilung  der  Genehmigung  tritt
die  Einstellung  des  Verfahrens  mit  der  bereits  erwähnten
Kostenfolge  ein.
Ist  dagegen  das  Feldbereinigungswerk  durchgeführt  und  Schlußbestätigung. ¬

vollständig  geordnet,  so  beantragt  die  Kulturinspektion  unter
Bezeichnung  des  Zeitpunktes,  in  dem  der  Übergang  des  Eigentumsrechtes ¬
  und  der  Rechte  Dritter  stattfinden  soll,  bei  der  Oberdirektion ¬
  die  Schlußbestätigung.
Die  Erteilung  derselben  und  die  Bestimmung  des  Zeitpunktes ¬
  ist  im  Amtsverkündigungsblatte  öffentlich  zu  verkünden,
auch  erhält  das  Amtsgericht  davon  Nachricht.  (§  50  Allg.
Dienstinstr.;  §  17  landesherrl.  Verordn.)  Von  dem  beEigentums ¬
 =
  Zeitpunkte  ab  geht  das  Eigentum  an  den  umgetauschten
übergang.
Grundstücken  (vorausgesetzt,  daß  die  Rechtstitel  an  allen  in  Betracht ¬
  kommenden  Liegenschaften  bereits  zum  Grundbuch  eingetragen ¬
  gewesen)  von  Gesetzes  wegen  auf  den  neuen  Erwerber
über.  Der  gleiche  Zeitpunkt  ist  für  den  Übergang  der  Rechte
Dritter  maßgebend.  (Art.  20  des  Gesetzes  unter  Ziffer  IV  der
zweiten  Abteilung.)  Mit  der  im  Beginne  eines  Feldbereinigungsunternehmens ¬
  dem  deshalb  gefaßten  Beschlusse  erteilten
Staatsgenehmigung  tritt  hinsichtlich  der  beteiligten  Grundstücke
thatsächlich  eine  Vereinigung  derjenigen  ein,  die  Eigentümer
bezw.  hinsichtlich  der  Almendlose  Nutzberechtigte  dieser  Grundstücke ¬
  sind.  Die  Verfügungsgewalt  über  diese  Grundstücke  ist
während  der  Dauer  des  Unternehmens  der  Vollzugskommission
bezw.  der  Oberdirektion  anvertraut.  Durch  die  Erteilung  der
Schlußbestätigung  tritt  das  Eigentum  jedes  einzelnen  an  den
ihm  zugewiesenen  Grundstücken  selbständig  in  Kraft,  ohne  daß
es  der  Beobachtung  weiterer  Förmlichkeiten  zu  dem  Eigentums¬
            
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