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Auf erfolgte Anzeige bestimmt die Kulturinspektion Termin
für die Besitzstandstagfahrt, worauf der Vorsitzende der Vollzugskommission ¬
die Offenlegung und die Tagfahrt öffentlich verkündigt ¬
mit der Erklärung, daß die Kommission zu etwaigen
Aufklärungen an Ort und Stelle bereit ist, und mit der Aufforderung, ¬
etwaige Erinnerungen oder Beschwerden in der Tagfahrt ¬
vorzubringen.
BesitzstandsErinnerungen ¬
und Beschwerden sind in der von der Kulturtagfahrt. ¬
inspektion geleiteten Tagfahrt oder doch sobald als möglich zu
erledigen. Die Bescheide der Vollzugskommission, in einem besondern ¬
Protokolle aufgenommen, sind den Beteiligten mündlich
oder schriftlich zu eröffnen, und diesen zugleich zu bemerken, daß
sie wegen Verletzung wesentlicher Vorschriften des Gesetzes den
Rekurs an die Oberdirektion ergreifen, auch wegen erheblicher
thatsächlicher Irrtümer oder wegen auffallender Benachteiligung
Beschwerde.
eine nochmalige Prüfung ihrer Beschwerde durch die Oberdirektion ¬
beantragen könnten, daß aber beide Rechtsmittel innerhalb ¬
14 Tagen von der Eröffnung ab bei der Oberdirektion
oder bei der Vollzugskommission einzulegen und zu begründen
seien. (Art. 11 des Gesetzes, siehe unter Ziff. IV a. a. O.)
Der Rekurs an die Oberdirektion hat nur dann zur Folge, daß
die Arbeiten der Kommission bis zur weitern Entscheidung aufhören, ¬
wenn die Oberdirektion dies besonders anordnet. (§ 28
Allg. Dienstinstr., siehe unter Ziff. VI der zweiten Abteilung.)
Sind die Beanstandungen durch die Oberdirektion erledigt, so
werden das Wege= und Grabennetz und die gemeinsamen Anlagen ¬
durch die Kommission auf dem Felde unter Leitung der
Kulturinspektion abgesteckt. Auch können für Unformen, Gewand=Ecken ¬
u. dergl. noch sonstige Massestücke ausgeschieden werden. ¬
Das übrige bildet die Teilungsmasse. (§ 33 a. a. O.) Teilungsmasse
Die Berechnung des Abzuges an ihr für die gemeinsamen
Anlagen, die prozentuale Berechnung des jeden Eigentümer an
diesem Abzug treffenden Wertanteiles und die Anspruchsberechnung ¬
für jeden Eigentümer an der Teilungsmasse sind die nächsten ¬
Aufgaben der Kommission.
Dann folgt die Zuteilung des Geländes an die beteiligten Zuteilung.