§. 16. Uebersicht d. Tevritorial= u. statut. Gesetzg. 135
ren es vorzüglich, welche die Ausarbeitung eines Landrechts ¬
veranlaßten. Bereits im Jahre 1514 hatte man
damit begonnen, allein erst unter Herzog Christoph erfolgte ¬
die Publikation des Landrechts im Jahre 1555,
welches zuletzt im Jahre 1610 revidirt wurdes
Commentarien =
zu dem Landrechte sind verfaßt worden von L.
F. Griesinger *9) und K. F. Reinhardt“1), systeund ¬
matische Darstellungen von I. F. Weishaar*2)
Reyscher
8); von letzterem ist neuerdings (1834) auch
eine Sammlung altwürtembergischer Statutarrechte erschienen. ¬
— (I. H. Hofstetter), Extract d. Herz. Würtemb. ¬
Gen. Rescrt. 2 Bde. Stuttg. 1735 und 1842. —
K. F. Gerstlacher, Sammlung Herz. W. Gesetze.
2 Bd. 1759 und 60, Fortsetzung von J. M. Kappf
bis 1800.
2. In Baden arbeitete zuerst zu Anfang des sechszehnten ¬
Jahrhunderts der Jurist Ulrich Zastus*4) auf
Befehl des Markgrafen Christoph ein Gesetz aus, welches ¬
im Jahre 1511 unter dem Titel: „der Markgrafschaft ¬
Baden Statuten und Ordnungen von Testamenten
Erbtheilungen und Vormundschaften" publicirt wurde *5)
In Baden=Baden wurde sodann ums Jahr 1588 ein
Landrecht verfaßt, welchem das würtembergische zum Vorbilde ¬
diente, dasselbe ist aber nicht gedruckt worden; da39) ¬
Dasselbe ist auch Quelle des Basler Stadtrechts vom Jahre
1719 geworden. S. Frey, Quellen des Basl. Stadtr. S. über
einige einzelne (Ehe und Wechselrecht betreffende) Gesetze, so wie
über die älteren würtembergischen Juristen de Selchow a. a. O.
p. 27. u. f. — Vergl. auch Ortloff a. a. O. S. 94.
40) Commentar über das würtemb. Landr. Frankf. u. Leipzig.
1793 — 1809. 10 Bde.
41
Das Landrecht des Königr. Würtemberg mit einer Uebersetzung ¬
in reines Deutsch und einem fortlaufenden Commentar. Stuttg.
1821 —25. 4 Bde.
42) Handbuch des würtembergischen Privatrechts. 3 Bde. (1te
Auflage 1803. u. f. 2te 1817. 3te 1832 u. f.)
43
Das würtembergische Privatrecht. Bd. 1. Tüb. 1837.
44) Derselbe ist auch Verfasser des revidirten Freiburg. Stadtrechts ¬
vom Jahre 1520.
45) de Selchow a. a. O. p. 32.