Objekt : Rettig, Friedrich: Formularbuch für das Großherzogthum Baden

—  65  Nro. -
  29.  Formular  eines  Erblehenbriefes.
Erblehenbrief
über  das  zum  Kirchenfond  N.  gehörige  Gut  in  N.
Auf  Ansuchen  des  N.  in  N.  um  neue  Belehnung
mit  dem  von  ihm  besessenen  —  der  Kirchenfabrik  N.
zugehörigen  Gut  in  N.  und  in  Erwägung,  daß  nach
der  gemachten  Vorlage  der  Gewährung  dieses  Gesuches
nichts  im  Wege  stehe,  wird  von  dem  gegenwärtigen
Stiftungsvorstand  vorbehaltlich  der  Genehmigung  der
Großh.  Regierung  des  N.  Kreises  in  N.  als  Aufsichtsbehörde ¬
  dieses  der  Kirchenfabrik  lehenbare  Gut  in  N.
mit  aller  Zugehörde,  wie  dasselbe  in  dem  angeschlossenen
ortsgerichtlich  beurkundeten  Beschriebe  näher  verzeichnet
ist,  dem  NN.  und  seinen  rechtmäßigen  Leibeserben  zu
einem  wahren  Erbbestand  nach  den  allgemeinen  landrechtlichen ¬
  Bestimmungen  und  folgenden  nähern  Bedingnissen ¬
  verliehen:
1)  Der  Erbbeständer  übernimmt  das  Gut  in  seinem
gegenwärtigen  Zustande  und  hat  dasselbe  in  baulichem ¬
  Stande  zu  erhalten,  auch  alle  darauf  ruhende
oder  noch  darauf  kommende  ordentlichen  Lasten
nach  Maasgabe  der  bestehenden  Gesetzgebung  und
nach  den  künftig  allenfalls  erfolgenden  gesetzlichen
Vorschriften  ohne  Abzug  am  Pacht  zu  übernehmen.
2)  Er  kann  dasselbe  ohne  Vorwissen  und  Genehmigung ¬
  des  Obereigenthumsherrn  weder  verkaufen,
verpfänden,  vertheilen  oder  auf  was  immer  für
eine  Art  veräußern.
3)  Im  Falle  einer  mit  oberlehensherrlicher  Geneh¬
            
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