Nachtrag.
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Zahlung in Monatsraten enthebt nicht von einvierteljähriger Kündigung.
Bei einmonatlicher Kündigung (40—100 fl.) Kündigung für den folgenden
Termin am 1. jenes Monates, auf welchen gekündigt wird. Bei 14tägiger
Kündigungsfrist mindestens 14 Tage vor Ablauf. In beiden Fällen
Räumungsbeginn am 2. Tage vor Ablauf und zugleich Raum für einziehende ¬
Partei, vollständige Räumung bis Mittag des letzten Tages.
Delogirung bei vollständiger und theilweiser Räumung.
Nach erfolgter Kündigung des Miethvertrages ist der Miether verpflichtet, ¬
das Bestandobjekt in allen seinen Räumen bis zur Wiedervermiethung ¬
durch Miethlustige besichtigen zu lassen. Diese Besichtigung
ist unter Begleitung des Vermiethers oder seines Stellvertreters mit
thunlichster Berücksichtigung des Miethers und nur in solcher Weise vorzunehmen, ¬
als es nothwendig erscheint, um den Miethlustigen Kenntniß
von der Beschaffenheit der einzelnen Miethlocalitäten zu verschaffen.
Mangels einer Vereinbarung zwischen Vermiether und Miether über die
Zeit der Besichtigung, kann dieselbe täglich in den Stunden von 9—11
Uhr Vormittags und 3—4 Uhr Nachmittags vorgenommen werden
(Statth. Kundmachung vom 9. August 1898 Z. 122692 Nr. 58 L.G.Bl.).
Buchdruckerei Roitzsch vorm. Otto Noack & Co.