423
Muster 4 (zu § 22).
Erneuerung eines Pfandbucheintrags durch Beurkundung ¬
im laufenden Bande des Pfandbuchs.
Geschehen zu
Vor dem Pfandgerichte.
im hiesigen
Der Eintrag vom
enthaltend die BeSeite ¬
Pfandbuche Band
.
stellung eines Unterpfandsrechts zugunsten des A durch den B
wegen einer Forderung aus (Darlehen und dergleichen) von ....
auf die dort bezeichneten Liegenschaften
wird hiermit auf Ansuchen (Erneuerungsprotokoll von 1860/61
zum Verzeichnis von
Seite ..., oder Beilage Nr.
1860/61) erneuert.
(Unterschriften der Pfandgerichtsmitglieder und des Ratschreibers
oder Kommissärs.)
Bemerkungen.
1) Betrifft der zu erneuernde Eintrag ein gesetzliches Unterpfandsrecht, ¬
so lautet der Eingang: „Der Eintrag
enthaltend die Wahrung eines gesetzlichen
Seite
Unterpfandsrechtes des A für eine Forderung an B aus
Vormundschaft in Höhe von ... # auf die dort bezeichneten ¬
Liegenschaften wird (u. s. w. wie oben.)
Betrifft der zu erneuernde Eintrag ein richterliches Unterpfandsrecht, ¬
so lautet der Eingang: „Der Eintrag
... enthaltend die Wahrung eines richterlichen
Seite
Unterpfandsrechtes des A für eine Forderung an B aus
in Höhe von . . . auf die dort beUrteil ¬
des
zeichneten Liegenschaften, wird (u. s. w. wie oben.)“
Wenn der zu erneuernde Eintrag nicht auf bestimmte Liegenschaften ¬
und nicht auf eine bestimmte Summe lautet, so
kommen die Worte: „in Höhe von u. s. w. .... Liegenschaften" ¬
in Wegfall, und ist der in der Bemerkung zu
Muster 2 (Ziffer IX oben) bezeichnete Zusatz am Schlusse
beizufügen.