Metadaten : ¬Der badische Bürgermeister (3)

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Muster  4  (zu  §  22).
Erneuerung  eines  Pfandbucheintrags  durch  Beurkundung ¬
  im  laufenden  Bande  des  Pfandbuchs.
Geschehen  zu
Vor  dem  Pfandgerichte.
im  hiesigen
Der  Eintrag  vom
enthaltend  die  BeSeite ¬

Pfandbuche  Band
.
stellung  eines  Unterpfandsrechts  zugunsten  des  A  durch  den  B
wegen  einer  Forderung  aus  (Darlehen  und  dergleichen)  von  ....
auf  die  dort  bezeichneten  Liegenschaften
wird  hiermit  auf  Ansuchen  (Erneuerungsprotokoll  von  1860/61
zum  Verzeichnis  von
Seite  ...,  oder  Beilage  Nr.
1860/61)  erneuert.
(Unterschriften  der  Pfandgerichtsmitglieder  und  des  Ratschreibers
oder  Kommissärs.)
Bemerkungen.
1)  Betrifft  der  zu  erneuernde  Eintrag  ein  gesetzliches  Unterpfandsrecht, ¬
  so  lautet  der  Eingang:  „Der  Eintrag
enthaltend  die  Wahrung  eines  gesetzlichen
Seite
Unterpfandsrechtes  des  A  für  eine  Forderung  an  B  aus
Vormundschaft  in  Höhe  von  ...  #  auf  die  dort  bezeichneten ¬
  Liegenschaften  wird  (u.  s.  w.  wie  oben.)
Betrifft  der  zu  erneuernde  Eintrag  ein  richterliches  Unterpfandsrecht, ¬
  so  lautet  der  Eingang:  „Der  Eintrag
...  enthaltend  die  Wahrung  eines  richterlichen
Seite
Unterpfandsrechtes  des  A  für  eine  Forderung  an  B  aus
in  Höhe  von  .  .  .  auf  die  dort  beUrteil ¬
  des
zeichneten  Liegenschaften,  wird  (u.  s.  w.  wie  oben.)“
Wenn  der  zu  erneuernde  Eintrag  nicht  auf  bestimmte  Liegenschaften ¬
  und  nicht  auf  eine  bestimmte  Summe  lautet,  so
kommen  die  Worte:  „in  Höhe  von  u.  s.  w.  ....  Liegenschaften" ¬
  in  Wegfall,  und  ist  der  in  der  Bemerkung  zu
Muster  2  (Ziffer  IX  oben)  bezeichnete  Zusatz  am  Schlusse
beizufügen.
            
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