Inhaltsverzeichnis : System des Pandekten-Rechts (3)

1)  Allg.  Grunds.  A)  Subject  d.  Prog.
Der,  auf  Verlangen  beyzubringende  Beweis,  dals  diess
geschehen  sey,  heifst  Legitimation  zur  Praxishl.
§.  1092.
Pflichten
Der  Advocat  ist  seiner  Partey  zur  Treue,
des  Advo-  und  möglichstem  Fleiss  verpflichtet
;  er
saten.
darf  sich  aber  nicht  zur  Vertheidigung  einer
ungerechten  Sache,  auch  wenn  er  diels  nachher  entdeckt ¬
  [k;  gebrauchen  lassen.  Unanständige  Ausfälle
gegen  das  Gericht  und  die  Partey  ahndet  der  Richte
selbst  von  Amtswegen  [1].  Fehlt  der  Anwald  in  richtiger ¬
  Anwendung  der  Gesetze,  so  verbessert  diess  der
Richter  ;  stellt  er  aber  factische  Umstände  unrichtig
dar,  so  ist  zu  unterscheiden,  ob  er  es  in  Gegenwart
der  Partey  that,  oder  nicht.  Dort  ist,  nach  vorgängigem ¬
  Beweise  des  Irrthums  Widerruf  innerhalb  dreyer
Tage,  hier  hingegen  der  Beweis  des  Irrthums  bis  zur
rechtskräftig  gewordenen  Entscheidung  zulässig
Ln).
Nach  diesen  Fristen  kann  nur  um  Wiedereinsetzung  in
den  vorigen  Stand  nachgesucht  werden
§.  1093.
Rechte
Jeder  Anwald,  welcher  nicht  durch  seine
desselben.  Schuld  Kosten  verursacht  hat,  kann,  ohne
vorgehenden  Vertrag,  ein,  jetzt  gewöhnlich  nach  der
Taxe  zu  bestimmendes  Honorar  fodern  (p,  selbst  dann,
wenn  er  in  seiner  eignen  Sache  mit  den  Kosten  gewinnt ¬
  q],  oder  wenn  er  einer,  nachher  zu  Vermögen
gekommenen,  armen  Partey  hat  dienen  müssen  [71.
Sp.  48.  m.  7.  Struben  1.  B.
Ui  Danz  ord.  Proc.  §.  148.
336.  Bed.  Müller  ad  LeyLi) -
  L.  9.  §.  2.  de  ofsic.  proser ¬
  Obs.  170.  751.  Hofacker
cons.  (1.  16.)  L.  14.  §.  1.  C.  de
T.  3.  §.  4281.  Wehrn  de  doiudic. -
  (3.  1.)  L.  2.  C.  mandat.
lo,  culpa  etc.  §.  43.  Weber
4.35.)
v.  d.  Beweisführung  im  CivilC) ¬
  Auth.  Hodie  iurant.  C.  de
Proc.  IV.  n.  12  —  16.
iudic.  (3.  1.).  Cocceii  L.  3.
sol  S.  oben  §.  1014.  a.  E.
T.  1.  qu.  7.
[11  Weber  v.  Injur.  und
spl  L.  1.  §.  12.  de  extr.  cogn.
Schmähschr.  2.  Abth.  §.  20.
(50,  13.)  L.  56.  §.  ult.  mandat.
(17.  1.)  G.  Krausius  de  eo
m  Tit.  C.  ut  quae  desunt
quod  iust.  est  circa  salar.  et  hoadvoc. ¬
  part.  ind.  suppl.  (2.  11.).
norar.  advocator.  Vit.  1727.
(a)  L.  2.  3.  C.  de  error.  ad[ql ¬
  Struben  2.  B.  31.  Bed.
voc.  (2.  10.)  cap.  2.  de  in  inQuistorp ¬
  Beytr.  1.  St.  n.  6.
tegr.  rest.  in  6.  (1.  21.).  Ueber
Erl  Gail  L.  1.  Obs.  45.
die  Ideen  Andrer  s.  Leyser
C  2
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer