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ab eis pro eductu z) annonae, quam luo comparaverunt argento, ¬
pecuniam repetere debemus. Si quis autem annonam,
aliano argento comparatam, educere attemptaverit, furti
reus habeatur.
Die verliehene Zoll=Freiheit begriff solchemnach nicht alle
Sachen und Waaren, sondern nur Annonam; eine Benennung, =
deren Sinn zweifelhaft ist, da solche sowohl bey den Römern, =
als in den Urkunden der Mittel=Zeit, bald im weiteren,
bald im engeren Verstande gebrauchet ward. Man kann es zwar
für gewiß annehmen, daß darunter nie andere Waaren, als die
zu den Lebensmitteln gehoren, und besonders alle Arten des Korns
verstanden werden; allein, ob Annona das Korn ohne Unterschied
oder nur das von der heurigen Erndte bedeute? und ob ferner auch
andere von der Vieh= und Bienen=Zucht und dem Gartenbaue
herkommende Victualien darunter begriffen sind? ist weniger
ausgemacht.
Daß nur das Korn der letzten Erndte darunter zu verstehen
scheint die Abstammung des Wortes von Annus anzuzeigen,
sey,
wie
z) Das hier gebrauchte Wort: Eductus, kömmt bey den lateinischen
Schriftstellern der guten Zeit nicht vor. Selbst im Mittel-Alter muß
es sehr ungewöhnlich gewesen seyn, da sich dasselbe weder bey dem
Du Fresne noch in mehreren anderen Glossarien findet. Es leidet =
indessen keinen Zweifel, daß Eductus die Ausfuhr bedeute,
und ein Synonymon des Wortes Exportatio sey. Hieraus folget,
daß in dem angezogenen Privilegio die Zoll=Freiheit blos bey der
Ausfuhr der Annonae, nicht bey der Einfuhr ertheilet ist, als
welche eine der andern stets entgegen gesetzet werden, so wie schon
Cicero de Officiis L. 2. Cap. 3. Oper. Exportationem earum
rerum, quibus abundamus, der Invectioni earum, quibus egemus, ¬
entgegen setzet.