Inhaltsverzeichnis : Handbuch des gerichtlichen Verfahrens in nichtstreitigen bürgerlichen Rechtssachen, namentlich bei den sogenannten Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dann bei dem Vormundschafts- und Hypothekenwesen (2)

Zweiter  Abschnitt.
Von
Theilungen  oder  GemeinschaftsAuseinandersetzungen. ¬

§.  257.
Zusammenhang.
In  dem  vorigen  Abschnitte  war  von  eigentlichen
Rechtsgeschäften,  Verträgen  und  letztwilligen  Verordnungen, ¬
  die  Rede.  Das  nichtstreitige  Rechtsverfahren ¬
  hat  es  aber  auch  mit  andern  Gegenständen  zu
thun,  als  mit  der  Behandlung  von  Rechtsgeschäften,
welche  unter  den  Interessenten  schon  zu  Stande  gekommen =
  sind.  Es  gehören  dahin  auch  solche  Verhandlungen, ¬
  welche  sich  zwischen  jenen  Rechtsgeschäften ¬
  und  dem,  was  Gegenstand  des  streitigen  Prozesses =
  ist,  gewissermassen  in  der  Mitte  verhalten,  ich
meine  die  Auseinandersetzung  solcher  Rechtsverhältnisse, ¬
  deren  Grund  eine  Gemeinschaft  ist,  oder  das
Verfahren  bei  Theilungen.  Ich  beschränke  mich
hier  auf  zwei  in  der  Praxis  sehr  häufig  vorkom¬
            
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