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unmittelbaren Quellenzeugnisse, noch vom Standpunkt der von
uns oben erzielten allgemeinen Sätze aus prüfen; wir werden nur
auf die Schwierigkeiten kurz hinzuweisen versuchen, welche
schon vom Standpunkte ihrer eigenen Constructionen
ihnen entgegenstehen. Dass sie mit den Quellen nicht zu
vereinigen sind, sollte sich aus unserer dogmatischen Darstellung
ergeben. Die neueste geschichtliche Theorie müssen wir dagegen
genauer vom Standpunkte ihrer Begründung prüfen, weil ihr noch
keine eingehendere Kritik zu Theil geworden ist.
B. Die Uebersicht der Literatur.
§ 35. 1. Die constructiven Theorien. a) Erste Gruppe.
(Savigny, Windscheid, Göppert.)
Wir lassen die ältere Literatur vor Savigny ganz bei Seite,
weil die meisten Fragen, welche diese Literatur beschäftigten, schon
veraltet sind. In unserer Lehre begegnen wir nicht der sonderbaren ¬
Erscheinung, wie bei der Lehre von der Theilung der Dotalfrüchte, ¬
dass die Wissenschaft keine Fortschritte gemacht hat. Es
sind im Gegentheil schon glücklich viele unnütze und unbegründete
Unterscheidungen überwunden, und das ganze Institut hat in der
Wissenschaft viel an Klarheit und quellenmässiger Einfachheit gewonnen. ¬
Um beispielsweise die ältere Literatur zu charakterisiren,
führen wir folgende Worte von Glück 1 an:
„Einige behaupten, der b. f. possessor acquirire zwar die
fructus industriales unwiderruflich durch die Consumption, aber
Noch
nicht die naturales. Diese müsse er allemal vergüten.
andere unterscheiden zwischen einem solchen b. f. possessor, der
die fremde Sache ex titulo lucrativo, und einem solchen, welcher
sie titulo oneroso besitzt.3 Der erstere behalte die fructus naturales
nicht, sondern nur die industriales, der letztere aber beide, wenn sie
consumirt sind. Ferner giebt es Rechtsgelehrte, welche glauben,
der b. f. possessor müsse die consumirten Früchte ersetzen, wenn
1) Erläuterung der Pandekten, 8. S. 290.
2) Auf diesen Unterschied haben sich gestützt:
Die Glosse (ad l. 35 pr. D. de r. v. 6, 1); Cujacius, Ad Afric. Tract.
VII, ad l. 40 de Acq. rer. dom.; Donellus, Comment. de jur. civ. IV., cap.
24 § 3, cap. 25 § 3 und viele andere ältere Schriftsteller; zuletzt hat die
Theorie Unterholzner vertheidigt (Arch. für civ. Pr. VIII (1825) S. 311 fg.).
3) Die Unterscheidung zwischen titulus lucrativus und onerosus wurde
vertreten von: Pacius, Anal. Inst. Imp. II 1 § 35; Vitalis, Lectiones variae I
cap. 19; Gentilis, Lect. 4, 19 und Anderen.