1. Abschn. Väterl. Gewalt. 2. Abth. Entstehung. 1. Cap. Ehe. 345
§. 468.
C) Folgen der
Hebt endlich C) eine richterliche ScheiEhescheidung. ¬
dung die Ehe auf *), so ist eben dadurch
Alles, was vorhin als Folge der Ehe angegeben ward,
vernichtet, und die, von den Gesetzen auf den Fall der
Trennung durch den Tod den Ehegatten gegebenen Vorrechte ¬
können nicht weiter geltend gemacht werden.
Auch versteht es sich von selbst, dass Jeder sei Vermögen ¬
im Ganzen eben so, als ob der Tod die Ehe getrennt
hätte,
zurückziehen kann, so wie Alles, was er dem
andern als Ehegatten versprochen hat. Nach Deutschen
Sitten
pflegt die Frau den Namen des Mannes zu behalten. ¬
469.
Besonders in
Es treffen jedoch den schuldigen EhegatBetreff ¬
des
ten mancherley Nachtheile. Nämlich 1) der
Schuldigen.
unschuldige Theil kann, wenn es seine Religion ¬
erlaubt °), nach der Scheidung wieder heirathen,
der schuldige hingegen nicht ohne besondere Dispensation ¬
P); auch sind 2) die Kinder bey dem unschuldigen
auf Kosten dessen, dem an sich die Ernährungslast obliegt ¬
9), zu erziehen, sofern es der Richter nicht ungerathen ¬
findet. 3) Bey jeder muthwilligen **), und jeder,
wegen Vergehen erlaubten Scheidung, auch wenn sie wegen ¬
vollgultiger Rechtsvermuthungen erkannt wird r),
verliert die schuldige Frau zur Strafe die Brautgabe,
der Mann die donatio propter nuptias, oder, wenn derSchuldigen. -
Nov. 117. c.7. Grolepisc. ¬
et clericis (1. 3.) Nov. 22.
c. 5.
man u. Löhr Magaz. 4. B. S.
Nov. 117. c. 10. West247—252. -
Glück Erl. d. Pand.
phal v. Anfall d. Heirathsg. §.
10.
27. B. S. 103-107.
Uebrigens
Dabelow Eher. §. 331333. -
kann die unschuldige Frau die
Erziehungsgewalt über AdoptivDie ¬
Scheidung von Tisch
Kinder ihres Mannes nicht beund -
Bett ändert im Ganzen die
kommen, so wie über Kinder,
Rechtsverhältnisse nicht. Gottwelche ¬
unter der Gewalt eines
schaik discept. forens. T. 2.
nr. 4.
höheren Ascendenten stehen. Archiv ¬
für civil. Prax. 8. B. 2. Hft.
9) Schnaubert Beytr. 1.
Thl 1. Abh. Schott Eher.
S. 181. 182.
§. 221.
**) Bey uns, wo Alles gerichtP) -
Wernher P. 1. Obs. 204.
lich abzumachen ist, kann dieser
Carpzov iurispr. consist. L. 3.
Fall nicht vorkommen. Archiv
Def. 271.
für civil. Prax. 7. B. S. 269. 270.
9) Nicht, wie man nach Auth.
r) Quistorp Beytr. n. 54.
si pater. C. divortio facto 15. 24.)
zu sagen pflegt: auf Kosten des
Glück a. a. O. S. 38. 39.