Full text : ¬Der badische Bürgermeister (3)

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für  das  Feldbereinigungsunternehmen  bestellt  wird,  ist  die  Rechnung ¬
  als  Anhang  zur  Gemeinderechnung  zu  führen,  so  daß
der  Gemeinderechner  von  Beginn  des  Unternehmens  ab  über
alle  auf  dasselbe  bezüglichen  Einnahmen  und  Ausgaben  ein
besonderes  Kassenbuch  zu  führen  und  mit  jeder  Gemeinderechnung ¬
  eine  Rechnung  zu  stellen  hat.  Wird  ein  besonderer
Rechner  aufgestellt,  so  ist  unter  allen  Umständen  alljährlich
Rechnung  zu  stellen.
Das  Bezirksamt  unterzieht  die  Feldbereinigungsrechnungen
gemäß  den  Vorschriften  über  das  Gemeinderechnungswesen  einer
regelmäßigen  Prüfung.  Von  Bemängelungen,  welche  sich  auf  die
Erfüllung  von  in  dieser  Dienstinstruktion  enthaltenen  Vorschriften
beziehen,  ist  der  Kulturinspektion  Kenntnis  zu  geben.
2)  Der  Gemeinderat  darf  keine  Anweisung  auf  die  Feldbereinigungskasse ¬
  erteilen,  bevor  die  betreffenden  Einnahmebeziehungsweise ¬
  Ausgabe=Belege  von  der  Oberdirektion  geprüft
und  gutgeheißen  sind.
3)  Der  Vorsitzende  der  Vollzugskommission  hat  über  alle
Einnahmen  und  Ausgaben,  welche  bei  Ausführung  des  Unternehmens ¬
  erwachsen,  die  Belege  zu  sammeln,  zu  prüfen  und,
mit  Beglaubigung  versehen,  bei  Ablauf  eines  Monats  unter
Anschluß  einer  die  Namen  der  Forderungsberechtigten,  Betreff
und  Betrag  der  Forderungen  enthaltenden  Kostenzusammenstellung ¬
  an  die  Kulturinspektion  einzusenden.  Bei  Prüfung
der  Zettel  ist  darauf  zu  sehen,  daß  in  denselben  der  Gegenstand
der  Forderung  genau  und  deutlich  bezeichnet  ist,  derart,  daß  ein
Zweifel  hierüber  nicht  entstehen  kann.  Auf  jedem  Forderungszettel ¬
  sind  die  Rechnungsparagraphen  der  Rubrikenordnung
(Formular  19)  anzugeben,  unter  welche  die  bezüglichen  Forderungen ¬
  entfallen.  In  der  Kostenzusammenstellung  sind  die
einzelnen  Forderungsbeträge  nach  Rechnungsparagraphen  zusammenzufassen. ¬
  Handelt  es  sich  um  Taglöhne  oder  sonstige
eilige  Ausgaben,  so  kann  die  Vorlage  statt  auf  Ende  des
Monats  sofort  gemacht  werden.
Die  Kulturinspektion  unterzieht  die  von  dem  Vorsitzenden
vorgelegten  Zettel  nach  Form  und  Inhalt  einer  Prüfung  und
            
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