Volltext : ¬Der badische Bürgermeister (3)

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in  alphabetischer  Ordnung  aufzuführen  sind;  die  Spalte  2
bleibt  dabei  leer.  Bei  Unternehmungen,  welche  so  klein  sind,
daß  die  Übersichtlichkeit  durch  die  Hinweglassung  des  Registers
nicht  gefährdet  erscheint,  kann  alsbald  zur  Aufstellung  der  Tabelle ¬
  über  Geländeentschädigungen  geschritten  werden.
Sodann  sind  die  den  einzelnen  Eigentümern  zu  bewilligenden, ¬
  beziehungsweise  aufzulegenden  Geldentschädigungen  für
das  abzutretende  oder  anzunehmende  Gelände  in  die  Geldausgleichungstabelle ¬
  (Formular  17)  einzutragen,  in  welcher ¬
  auch  die  übrigen,  nach  Vorschrift  der  §§  21,  35  und  40
zu  ermittelnden  Vergütungen  für  vorübergehende  Wertserhöhungen, ¬
  Wertsverminderungen,  Vorausbeiträge  und  Kostenminderungen ¬
  aufzuführen  sind.  In  Spalte  5  dieses  Formulars  ist
schließlich  zusammenzufassen,  was  jeder  Eigentümer  in  die
Masse  zu  zahlen  oder  aus  derselben  zu  empfangen  hat.
Sofern  die  Beteiligten  wegen  des  geringen  Wertes  des  in
die  Weganlage  fallenden  Geländes  wünschen,  daß  von  der  Vermessung ¬
  und  Planaufnahme  für  das  abzutretende  (beziehungsweise ¬
  anzunehmende)  Gelände  abgesehen  werde,  kann  die  Oberdirektion ¬
  die  Ermittelung  des  Wertes  dieser  Geländeparzellen
durch  bloße  Abschätzung  gestatten.
Prüfung  und  Schlußverfahren.
§  53.  Ist  dergestalt  festgestellt,  was  jeder  Eigentümer  zu
der  Weganlage  abzutreten  oder  an  Gelände  anzunehmen  und
dafür  an  Entschädigung,  sowie  für  etwaige  vorübergehende
Wertserhöhungen  oder  Wertsverminderungen  zu  empfangen,
beziehungsweise  zu  vergüten  hat,  und  in  welchem  Maße  derselbe
an  den  Kosten  des  Unternehmens  etwa  besonders  beteiligt  ist,
so  sind  sämtliche  Pläne,  Tabellen  und  Akten,  einschließlich  der
Vorarbeiten  und  Kostenüberschläge  der  Oberdirektion  zur  Prüfung ¬
  vorzulegen,  nach  deren  Beendigung  das  Schlußverfahren
gemäß  §§  45  ff.  stattzufinden  hat.
Für  die  den  einzelnen  Güterbesitzern  hierbei  zuzustellenden
Zuteilungsauszüge  ist  Formular  16  zu  benützen;  in  dieselben
            
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